Drucksache - DS/1755/VII  

 
 
Betreff: Zuwegung zum Fitnessparcours am Rosenfelder Ring senioren- und inklusionsgerecht umgestalten
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 11.08.2016 (Abb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Schreiben BA v. 11.08.2016 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zuwegung zum Fitnessparcours am Rosenfelder Ring so umzugestalten, dass sie ohne Sturz- oder Verletzungsgefahr benutzt werden kann. Um den Neigungswinkel so gering wie möglich zu gestalten, sollte geprüft werden, ob die links vom direkten Zugang gelegene Fläche mit einbezogen werden kann.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Problematik wurde bereits im Rahmen des Bürgerhaushalts mit dem Vorschlag 2015-1-48 eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde zugesagt, einen gefahrlosen Ab- und Zugang im Jahr 2016 rechts neben der gepflasterten Zufahrt in Form einer Treppe mit Geländer herzustellen.

 

Dieser Zugang befindet sich derzeit (April 2016) im Bau. Die Fertigstellung inklusive Geländer wird für Mitte Mai 2016 anvisiert.

 

Ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe mit einer maximalen Steigerung von 6% müsste auf der vorhandenen Böschung mit einer Länge von ca. 24 m errichtet werden. Dies würde eine umfangreiche Rodung und Kosten in Höhe von mindestens 25.000 € bedeuten.

 

Der Vorschlag, die Fläche links neben der vorhandenen Gehwegüberfahrt zu nutzen, ist zudem nicht umsetzbar, da die Überfahrt noch von Fahrzeugen genutzt wird und somit kein Eingriff möglich ist.

 

 
 

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