Drucksache - DS/1635/VII  

 
 
Betreff: Sicherung der Kleingartenanlagen in Lichtenberg
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. in Zwb. umgewandelt ÄR-048/VII
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt
07.07.2015 
43. (Sonder-)Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt      
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., SPD, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Dringliche BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

1635/VII Sicherung der Kleingartenanlagen in Lichtenberg (10.12.2015)

  • für alle Kleingartenanlagen in Berlin-Lichtenberg, soweit dies rechtlich möglich ist, Bebauungspläne aufzustellen und, je nach aktueller Priorität und „Gefahrenlage“, entsprechend voranzutreiben. Schwerpunkte sollen dabei die Anlagen auf privaten Flächen bzw. auf Flächen in ungeklärten Eigentumsverhältnissen bleiben.
  • jeglichen Bestrebungen, Flächen von Kleingartenanlagen zu Bauland zu machen, eine Absage zu erteilen und die BVV unverzüglich über entsprechende Anfragen/Anträge zu informieren.
  • Die BVV in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über mögliche Erweiterungsflächen für bestehende Kleingartenanlagen bzw. Flächen zur Schaffung neuer Kleingartenanlagen zu informieren.

 

0236/VIII Prioritätenliste für das B-Planverfahren der Kleingartenanlagen in Lichtenberg (18.05.2017)

  • für die weiteren B-Planverfahren der Kleingartenanlagen in Lichtenberg eine Prioritätenliste der BVV im Oktober 2017 vorzulegen.

 

0264/VIII Sicherung von Kleingartenanlagen voranbringen (13.07.2017)

  • für die noch nicht durch einen Bebauungsplan gesicherten Kleingartenanlagen auf den Flächen der Deutschen Bahn entsprechende Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne, mit dem Ziel der Sicherung als Grünanlage, herbeizuführen.


Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Am 09.11.2017 fand gemäß dem Ersuchen in Drucksache 0236/VIII der erste Termin der AG Kleingartensicherung statt. Anwesend waren die BzStR’in Monteiro, der BzStR Nünthel, Vertreter aller Fraktionen sowie des Fachbereiches Stadtplanung und des Straßen- und Grünflächenamtes.

 

Von den Anwesenden wurde einvernehmlich eine Priorisierung der Kleingartenanlagen vorgenommen, um eine für das Stadtplanungsamt realisierbare Anzahl von Anlagen zu bestimmen, für die B-Pläne in den kommenden Jahren erstellt werden sollen.

Keine Priorität für die Erarbeitung von B-Plänen wurde für Kleingartenanlagen vergeben

  • mit festgesetztem Bebauungsplan und niedrigem Gefährdungsgrad.
  • bei denen (nach Einschätzung des Fachbereichs Stadtplanung) keine Gefährdung vorliegt
  • die im Landesbesitz sind und einen Gefährdungsgrad „niedrig“ aufweisen.
  • mit aufgestelltem B-Plan, bei denen sich das Baurecht nach §35 BauGB entscheiden würde.

 

Im Ergebnis blieben nach der Auswahl und Priorisierung 12 Kleingartenanlagen mit hoher Priorität übrig (s. Tabelle im Anhang):

  • Die Priorität „P3“ bekommen all jene Anlagen, deren planungsrechtliche Bebaubarkeit sich derzeit nach §35 BauGB richten würde sowie die Anlage Giselastraße, die sehr klein ist.
  • Die Priorität „P2“ bekommt die Anlage „An der Roeder Siedlung“, da sie im Landesbesitz ist und daher nicht mit einer kurzfristigen Bebauungsabsicht zu rechnen ist.
  • Die Priorität „P1“ (höchste Dringlichkeit) bekommen alle übrigen Anlagen zugewiesen.

 

Entsprechend dieser Prioritäten ergibt sich eine Reihenfolge der Erarbeitung der B-Pläne auf die sich alle Anwesenden einigen konnten. Ebenfalls einigten sich die Anwesenden darauf, dass der BVV das Abstimmungsergebnis als Zwischenstand zur Kenntnis gegeben wird sowie die betroffenen Kleingartenverbände informiert werden und diesen die Möglichkeit einer Rückmeldung eröffnet wird.

 

Der Fachbereich Stadtplanung hat mit Datum 30.11.2017 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen formell über die Absicht des Bezirksamtes informiert, für die prioritär ausgewählten und nicht gesicherten Lichtenberger Kleingartenanlagen Bebauungspläne aufzustellen. Die Senatsverwaltung hat nun einen Monat Zeit, sich dazu zu verhalten.

 

 
 

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