Drucksache - DS/1594/VII
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die DS/1594/VII wird aufgehoben. Das Bezirksamt wird ersucht für die weitere Bearbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans die im Aufstellungsbeschluss (DS/0645/VII) festgehaltene ursprüngliche Planungsabsicht zu Grunde zu legen.
Begründung: Der Ausschuss hat nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit (Abstimmung: 8/1/2) die DS/1594/VII am 3. September 2015 beraten. Die Mitglieder des Ausschusses teilen mehrheitlich ernsthafte Bedenken gegenüber der in der DS/1594/VII festgehaltenen und vom Bezirksamt faktisch übernommenen Absicht des Vorhabenträgers (siehe Punkt a der DS), die Verkaufsfläche mit der Zielstellung zu erhöhen, ein SB-Warenhaus am dortigen Standort zu errichten. Die ursprünglich als Zentrum des Stadtbezirks Hohenschönhausen geplante Fläche bildet heute das Zentrum des Ortsteils Neu-Hohenschönhausen. Die stadtplanerische Gestaltung sollte dieser Funktion entsprechen. Die Dominanz von großflächigem Einzelhandel widerspricht den im Einwohnerantrag und in Bürgerversammlungen von Anwohnern geäußerten Vorschlägen zur Entwicklung des Gebietes. Die Aussagen des vorgelegten Gutachtens sind in einigen Punkten nicht überzeugend. Warum eine Verkaufsflächenerweiterung für ein einzelnes SB-Warenhausprojekt die Angebotsvielfalt im Bereich Prerower Platz grundlegend verbessert bleibt offen. Die angenommene Umlenkung von Käuferströmen ist hypothetisch. Das Gutachten deutet selbst an, dass die Revitalisierung des Hansa-Centers der Anlass für den Verkaufsflächenerweiterungsantrag ist. Die Konzentration der Angebote und Verkaufsflächenanteile auf einen SB-Warenhausbetreiber dürfte nicht geeignet sein, die dauerhafte Aufwertung des Quartiers sicherzustellen.
Begründung der Dringlichkeit: Die Klärung der strittigen Fragen erfordern eine zügige Bearbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-73 VE.
Text der Ursprungsvorlage: Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) die Planungsabsichten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-73 VE auf Antrag der Vorhabenträgerin derart zu ändern, dass im geplanten Verbrauchermarkt die zulässige maximale Verkaufsfläche für Nahrungsmittel und Getränke von 1.500 m² auf 2.000 m² erhöht wird.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: geänderte Planungsabsicht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-73 VE Anlage 3: Antrag der Vorhabenträgerin vom 18.02.2015 auf Änderung des Vorhabens („Flächenerweiterung Einzelhandel“) mit Begründung Anlage 4: Kurzgutachten „Verträglichkeit der Ausweitung der Verkaufsfläche für Nahrungsmittel und Getränke im geplanten SB-Warenhaus im Stadtteilzentrum Prerower Platz, Berlin“ (Stand September 2014)
b) mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis: 10 / 2 / 0
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |