Drucksache - DS/1594/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-73 VE - Änderung der Planungsabsicht
Arbeitstitel: Wartenberger Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:erl. mit DS/1334/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
03.09.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft und Arbeit mitberatend
17.06.2015 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlagen 1 und 2  
VzK - Anlage 3  
VzK - Anlage 4  
Dringliche BE ÖStadt PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die DS/1594/VII wird aufgehoben. Das Bezirksamt wird ersucht für die weitere Bearbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans die im Aufstellungsbeschluss (DS/0645/VII) festgehaltene ursprüngliche Planungsabsicht zu Grunde zu legen.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit (Abstimmung: 8/1/2) die DS/1594/VII am 3. September 2015 beraten. Die Mitglieder des Ausschusses teilen mehrheitlich ernsthafte Bedenken gegenüber der in der DS/1594/VII festgehaltenen und vom Bezirksamt faktisch übernommenen Absicht des Vorhabenträgers (siehe Punkt a der DS), die Verkaufsfläche mit der Zielstellung zu erhöhen, ein SB-Warenhaus am dortigen Standort zu errichten. Die ursprünglich als Zentrum des Stadtbezirks Hohenschönhausen geplante Fläche bildet heute das Zentrum des Ortsteils Neu-Hohenschönhausen. Die stadtplanerische Gestaltung sollte dieser Funktion entsprechen. Die Dominanz von großflächigem Einzelhandel widerspricht den im Einwohnerantrag und in Bürgerversammlungen von Anwohnern geäußerten Vorschlägen zur Entwicklung des Gebietes.

Die Aussagen des vorgelegten Gutachtens sind in einigen Punkten nicht überzeugend. Warum eine Verkaufsflächenerweiterung für ein einzelnes SB-Warenhausprojekt die Angebotsvielfalt im Bereich Prerower Platz grundlegend verbessert bleibt offen. Die angenommene Umlenkung von Käuferströmen ist hypothetisch. Das Gutachten deutet selbst an, dass die Revitalisierung des Hansa-Centers der Anlass für den Verkaufsflächenerweiterungsantrag ist. Die Konzentration der Angebote und Verkaufsflächenanteile auf einen SB-Warenhausbetreiber dürfte nicht geeignet sein, die dauerhafte Aufwertung des Quartiers sicherzustellen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Klärung der strittigen Fragen erfordern eine zügige Bearbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-73 VE.

 

Text der Ursprungsvorlage:

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   die Planungsabsichten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-73 VE auf Antrag der Vorhabenträgerin derart zu ändern, dass im geplanten Verbrauchermarkt die zulässige maximale Verkaufsfläche für  Nahrungsmittel und Getränke von 1.500 m² auf 2.000 m² erhöht wird.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:  geänderte Planungsabsicht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-73 VE

Anlage 3:  Antrag der Vorhabenträgerin vom 18.02.2015 auf Änderung des Vorhabens („Flächenerweiterung Einzelhandel“) mit Begründung

Anlage 4:  Kurzgutachten „Verträglichkeit der Ausweitung der Verkaufsfläche für Nahrungsmittel und Getränke im geplanten SB-Warenhaus im Stadtteilzentrum Prerower Platz, Berlin“ (Stand September 2014)

 

b) mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Abstimmungsergebnis: 10 / 2 / 0

 

 
 

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