Auszug - Diskussion zu den Themen: Umgang mit Hundekot, Hundeauslaufgebieten und öffentlichen Toiletten in Lichtenberg (Bezug zur DS/1258/VII)  

 
 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Nachbarschaftshaus im Ostseeviertel,
Ort: Ribnitzer Straße 1 b, 13051 Berlin
 
Wortprotokoll

Öffentliche Toiletten:

Öffentliche Toiletten:

Frau Feige informierte über einen Vorschlag des BA (vorgestellt im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung) am 24 Stunden-Anleger und S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost die Einrichtung von öffentlichen Toiletten zu testen und die Testergebnisse nach den Sommerferien im Jahr 2015 auszuwerten. Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr wird dieses Thema dann wieder auf die Tagesordnung setzen.

 

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass der Vertrag mit der Wall AG im Jahr 2018 ausläuft und man im Senat dieses Problem neu diskutieren wird mit der Zielstellung, die Kopplung mit den Werbeträgern aufzugeben.

 

Herr Büchner zeigt ein Foto von einem Toilettenhäuschen (Blechcontainer), wie sie in Westberliner Wäldern und an Badestellen aufgestellt werden, z. B. am Flughafensee in Tegel. Dabei handelt es sich um Trockentoiletten, die lediglich mit Wasser gereinigt werden. Sie werden dort aufgestellt, wo ein Bedarf besteht, z. B. Badestellen, aber keine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Sie sind ggf. auch transportabel, können also im Winter umgesetzt werden. Auf Grund der Optik (ggf. im Sommer möglicherweise auch Geruch) sind diese weniger für das Aufstellen im öffentlichen Straßenland bzw. in Parkanlagen geeignet, z. B. Stadtpark Lichtenberg, Fennpfuhlpark usw. Da es in Lichtenberg keine großen Waldgebiete gibt, käme als vergleichbares Naherholungsgebiet nur die Barnimer Feldmark in Frage. Hier gab es ja aus der Bevölkerung auch den Wunsch nach einer Toilette.

 

r Nutzer/innen ergibt sich aus dem fehlenden Wasseranschluss das Problem, dass Hände waschen usw. nichtglich ist.

 

Frau van der Wall bittet darum, für weitere Ideen und Anregungen aus anderen Städten Deutschlands offen zu sein.

 

Frau Feige schlägt folgende Ergänzung zur DS/1248/VII "Votierungsergebnisse 2014 - Bürgerhaushalt Lichtenberg" zur Stellungnahme an den Hauptausschuss vor:

Der Ausschuss schließt sich dem Beschluss des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung an und unterstützt das Anliegen des Antrages für öffentliche Toiletten und empfiehlt dem Hauptausschuss, die beiden vom Bezirksamt vorgeschlagenen Varianten als Test weiter zu verfolgen.

Abstimmung: 9/0/2

 

Hundekot

BzStR Dr. Prüfer erinnert an die Leinenpflicht und daran, dass das Straßenreinigungsgesetz sowie das Grünanlagengesetz besagen, dass Hundehalter für die Beseitigung und Entsorgung von Hundekot in die Abfallbehälter verantwortlich sind und das Bezirksamt nicht zur Bereitstellung von Entsorgungstüten verpflichtet ist. Die Schlussfolgerung auch aus einigen Öffentlichkeitskampagnen ist, dass man die Leute, die gegen Gesetze verstoßen, auch nicht durch derartige Kampagnen erreicht. Vielleicht würde eine Kooperation mit Wohnungsunternehmen bzw. deren Hauswarten helfen, die Situation zu verbessern. Den Vorschlag, Steuern zu erhöhen und durch die BSR mit entsprechenden Fahrzeugen zu reinigen, hält er für nicht realisierbar, da die Erhebung höherer Steuern als nicht durchsetzbar angesehen wird.

 

Herr Fleischer, Ordnungsamt, stellvertretender Amtsleiter, gibt zu bedenken, dass eine Tütenpflicht dazu führen würde, dass das Ordnungsamt das überwachen müsste, was schwierig wäre. Andererseits würde vielleicht eine solche Pflicht doch viele Hundehalter zu größerer Disziplin anhalten?

 

Herr Fischer ist sich sicher, dass das Thema sicherlich mal wieder von Bürgern genannt werden und deshalb bei uns aufgerufen werden wird.

 

Herr Ujma meint, es sei eine Frage der Öffentlichkeitsarbeit sowie der gegenseitigen Erziehung der Hundehalter. Man sollte mit dem Thema mehr in die Öffentlichkeit gehen und auch die Wohnungsunternehmen ansprechen, vielleicht findet man auch bei der Presse Verbündete.

 

Frau Feige schlägt vor, sich über die Vertreter der Parteien an das Abgeordnetenhaus mit der Forderung zu wenden, das Hundehaltungsgesetz in Bezug auf eine bessere Kontrollmöglichkeit zu ergänzen, d. h. dass eventuell die Pflicht zur Mitnahme von Behältnissen zur Aufnahme von Hundekot gesetzlich verankert wird.

 

Hundeauslaufgebiete

Siehe TOP 7.2

 
 

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