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Unterschutzstellung aller Palisanderhölzer seit 02.01.2017
Worum geht es?
Mit Beschluss der 17. CITES (Internationale Artenschutzkonferenz) wurden zum Schutz der Artenvielfalt, insbesondere der tropischen Wälder, weitere Holzarten in den Anhang II des Übereinkommens aufgenommen. Die Listung als besonders geschützte Art erfolgte zum 02.01.2017 und betrifft folgende Holzarten:
- Kosso, Afrikanisches Rosenholz – Pterocarpus erinaceus
- Bubinga – Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia demeusei
- Baobab – Adansonia grandidieri
- Elefantenfuß-Baum – Beaucarnea spp. → gesamte Gattung
- Palisander, Rosenholz – Dalbergia spp. → alle Arten dieser Gattung mit Ausnahme der bereits in Anhang I CITES gelisteten Art Dalbergia nigra
- Adlerholz, Agarholz – Aquilaria spp. und Gyrinops spp.
- Palo santo – Bulnesia sarmientoi
Anmeldung von artgeschützten Altbeständen
Wenn Sie über Gegenstände und/oder Bestände aus den genannten Holzarten verfügen, sollten Sie diese bis zum 31.12.2016 beim Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirkes anmelden. Bei einer späteren Anmeldung benötigen Sie zwingend einen Nachweis über die erfolgte Einfuhr vor dem 02.01.2017.
Ansprechpersonen Bezirke
Ansprechpersonen Landesverwaltung
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Oberste Naturschutzbehörde
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gesetze / Vorschriften
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) u. a.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur