Kleingarten: Wie man einen bekommt und was dort Pflicht ist
Kleingärten sind begehrt und man muss oft lange auf einen warten. Wie man am besten vorgeht und welche Pflichten mit einem Kleingarten verbunden sind.
Die rund 1,2 Millionen Kleingärten hierzulande sind begehrt: Sie sind Rückzugsorte für die Familie, Wellness-Oasen, Anbaustätten für Obst und Gemüse und gleichzeitig Orte des Miteinanders. Und sie sind für jedermann realisierbar.
Wie findet man einen Kleingarten?
Die Suche nach einem Kleingarten beginnt mit einem Blick ins Telefonbuch, auf die Internetseiten des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde oder mit einem Anruf beim Gartenamt. Dort sind Kontaktdaten örtlicher Kleingartenvereine oder Kleingartenverbände zu finden. Der Kleingartenverein ist so etwas wie ein Vermittler: Er hat Flächen von der Kommune oder auch einem privaten Eigentümer gepachtet und verpachtet diese in Form von Parzellen weiter an die Kleingärtner. Wer einen Garten pachten will, bewirbt sich daher direkt beim ortsansässigen Bezirksverband der Kleingärtner.
Gartenzwerge sind immer noch ein beliebtes Dekoelement in vielen Gärten.
Anoymität oder Vereinswesen
Der nächste Schritt ist eine ausführliche Besichtigung von einer oder mehreren Anlagen. Dabei ist nicht nur die Nähe zum Wohnort ein Auswahlkriterium. Große Anlagen bieten eine gewisse Anonymität. In kleineren Anlagen ist die Einbindung in die Gemeinschaft meist größer. Gemeinsam ist allen Kleingartenanlagen ein Vereinshaus. Darüber hinaus gibt es häufig einen gemeinschaftlichen Spielplatz oder andere Einrichtungen für Kinder.
Gezielt suchen, da lange Wartelisten
Allerdings ist nicht immer sofort ein Fleckchen Erde verfügbar. Studien zufolge führen in Ballungsgebieten 40 bis 60 Prozent der Vereine Wartelisten. Wer seinen Gartentraum schnell umsetzen möchte, schaut sich deshalb am besten gezielt nach freien Gärten um- in Tageszeitungen und Gartenzeitschriften, im Internet oder am Vereinshaus.
Mitgliedschaft im Verein ist ein Muss
Ist der Wunsch-Garten gefunden, folgt ein Termin mit dem Vorstand des Kleingärtnervereins. An einer Mitgliedschaft in einem Verein führt nichts vorbei. Erst wenn man dem Verein beigetreten sind, kann man einen Garten zur Pacht beantragen. Der Vorstand regelt alles Vertragliche mit dem künftigen Gartennutzer.
Ablösesumme fällig
Die Pflanzen, die Laube und alles zur Gartenarbeit Benötigte wird in der Regel vom Vorpächter übernommen. Die Ablösesumme wird von geschulten Fachkräften nach detaillierten Richtlinien der Landesverbände der Kleingartenvereine ermittelt. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegt sie durchschnittlich bei 1900 Euro. In Berlin liegen die Werte zwischen 2000 und 5000 Euro.
In Kleingärten können Stadtmenschen der Natur näherkommen.
Kosten: Etwas mehr als ein Euro pro Tag
Hinzu kommen die laufenden Kosten: In Berlin beträgt die Pacht für landeseigene Kleingärten höchstens 36 Cent pro Quadratmeter. Für die weiteren Kosten, einschließlich Mitgliedsbeitrag und Betriebskosten, fallen ca. 500 Euro jährlich an. Damit kostet ein Kleingarten in Berlin durchschnittlich etwas mehr als einen Euro am Tag. (Angaben aus dem Jahr 2015)
Alle sozialen Schichten vertreten
Ein Kleingarten ist so für alle sozialen Schichten erschwinglich. In den Anlagen findet sich der Rechtsanwalt neben dem Koch und der Landtagsabgeordnete neben dem Hartz-IV-Empfänger. Die große Mehrheit der Pächter sind Bewohner von Geschosswohnungen.
Was erlaubt und was verboten ist
Der Kleingärtner darf sein Reich zwar nach den eigenen Vorstellungen gestalten, jedoch nur im Rahmen der Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung des Kleingartenvereins. Damit sind klare Grenzen gesetzt. Einige Regelungen:
- Grillen ist erlaubt, Lagerfeuer nicht
- Die Katze darf stromern, wenn der Besitzer da ist.
- Kaninchenzucht hingegen ist verboten.
- Ein Planschbecken darf aufgestellt, ein Pool jedoch nicht gegraben werden.
- In der Laube übernachten - kein Problem. Vermieten - unmöglich.
- Grillen ist erlaubt, Lagerfeuer nicht
- Die Katze darf stromern, wenn der Besitzer da ist.
- Kaninchenzucht hingegen ist verboten.
- Ein Planschbecken darf aufgestellt, ein Pool jedoch nicht gegraben werden.
- In der Laube übernachten - kein Problem. Vermieten - unmöglich.
Grüne Lunge der Städte
Die Kleingärten gliedern dicht besiedelte Städte und bilden gepflegte, oft parkähnliche grüne Lungen. Meist sind die Anlagen öffentlich zugänglich und damit samt ihrer Einrichtungen wie Kinderspielplätze auch für Nicht-Pächter offen.
Quelle: kra/dpa
| Aktualisierung: 28. Juli 2022