Bild: Thomas Rosenthal, SolarZentrum
Bild: Solarcity Berlin, Lars Borges
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Berlin kann nur gemeinsam klimaneutral werden. Deshalb ist der Dialog mit Bürger:innen, Unternehmen und Institutionen für den Masterplan Solarcity von zentraler Bedeutung.
Um das Bewusstsein für die Chancen der Solarenergie zu stärken, wurden verschiedene Kampagnen ins Leben gerufen. Mit der Informationskampagne „Solar zahlt sich aus“ werden Menschen in ganz Berlin – an den vielfältigsten Orten der Stadt und auf Social Media – dazu ermutigt, sich mit den Vorteilen der Solarenergie zu beschäftigen und aktiv zu werden.
Die Recruitment-Kampagne „Leuchtende Zukunft“ macht auf die Bedeutung des Solarhandwerks aufmerksam und zeigt, welche beruflichen Perspektiven die Branche bietet.
Darüber hinaus stellt das Berliner SolarZentrum unabhängige und individuell aufbereitete Informationen zur Solarenergie bereit – verständlich, praxisnah und für alle Interessierten zugänglich.
Formate: video/youtube
Das Handlungsfeld 1 enthält Maßnahmen im Bereich Information, Beratung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung für die Investition in eine Solaranlage ist, dass sich die zukünftigen Eigentümer:innen damit beschäftigen und eine fundierte Beratung erhalten. 2024 ist eine Solarcity-Kampagne gestartet, die 2025 fortgesetzt wird. Sie spricht die Berliner:innen über verschiedene Medien analog und digital an und motiviert sie. Das SolarZentrum Berlin bietet Beratung zum Thema Solarenergie und auf den Internetseiten Berlins wird umfassend informiert. Ergänzende digitale Werkzeuge sind in Planung.
Darüber hinaus sind Schulen nicht nur als Standorte für Solaranlagen wichtig. Photovoltaik kann auch Gegenstand des Unterrichts werden, um das Interesse für erneuerbare Energien zu wecken, das Wissen um die Solarenergie zu stärken und die Schüler:innen als Multiplikator:innen zu gewinnen.
Zum Handlungsfeld 1 gehören folgende Maßnahmen:
Handlungsfeld 2 hat das Ziel, konkrete Barrieren abzubauen. Dies betrifft die Erleichterungen beim Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Stromnetz wie auch den Abbau von Barrieren bei der Installation von Solaranlagen auf geschützten Denkmalen sowie den Abbau von Vorbehalten in Behörden. Die Entwicklung von Maßnahmen zur verstärkten Nutzung der Solarwärme wird empfohlen, da die Wärmewende einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten kann.
Das Handlungsfeld 2 umfasst folgende Maßnahmen:
Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen aufzuzeigen und zu verbessern, ist Ziel von Handlungsfeld 3. Hier geht es einerseits darum, Investor:innen bei der wirtschaftlichen Beurteilung einer Solaranlage zu unterstützen, und andererseits, durch Solarförderprogramme spezielle Hemmnisse zu überwinden und die Nachfrage zu stimulieren.
Im dritten Handlungsfeld werden folgende Maßnahmen empfohlen:
In Handlungsfeld 4 wird empfohlen, Marktinitiativen zu unterstützen. Dies kann durch die Einrichtung einer Solardachbörse erfolgen, die Dachbesitzer:innen und interessierte Investor:innen zusammenbringt. Ebenso sollten Mieter:innen bei der Initiierung von Mieter:innenstromanlagen und Wohneigentümer:innengemeinschaften bei der Realisierung von Solaranlagen auf ihrem Gebäude unterstützt werden. Hierfür eignen sich die Bereitstellung zielgruppenspezifischer Materialien sowie eine entsprechende Beratung.
Handlungsfeld 4 besteht aus folgenden Maßnahmen:
Um das entsprechende Marktwachstum zu erreichen, müssen die Anbieter:innen, Planer:innen und Installateur:innen ihre Kapazitäten stark ausbauen. Deshalb ist in Handlungsfeld 5 vorgesehen, die Solarwirtschaft, das Handwerk und die Architekt:innen im Bereich Solartechnik zu stärken. Insbesondere im Handwerk ist es wichtig, Nachwuchs zu gewinnen, damit ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um die Solaranlagen installieren zu können. Auch Forschung und Bildung im Bereich nachhaltige Energieversorgung sollen nach Meinung der Expert:innen unterstützt werden. Die Weiterentwicklung der Solartechnologie zum Beispiel bei der architektonischen Integration von Solaranlagen wird als mittelfristig wichtig für die Akzeptanz der Bevölkerung eingestuft.
Konkret empfehlen die Expert:innen folgende Maßnahmen:
Die Aktivierung von Akteur:innen und Akteur:innengruppen zur Umsetzung des Masterplans Solarcity ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Deshalb zielen die Maßnahmen des Handlungsfelds 6 darauf ab, dass das Land Berlin Partner:innen für eine aktive Beteiligung gewinnt. Hierzu sollen entsprechende Partnerschaftsvereinbarungen entwickelt und geschlossen werden. Das Ziel ist, ein Partnerschaftsnetzwerk aufzubauen, das sich gegenseitig unterstützt und motiviert und in der Lage ist, die erforderliche Marktdynamik zu generieren.
Die Maßnahmen im sechsten Handlungsfeld sind:
Die Solarenergie muss in der Stadt sichtbar werden, um die Akteur:innen zu motivieren, sich ebenfalls an der Umsetzung zu beteiligen. Deshalb werden in Handlungsfeld 7 Vorbilder durch Leuchtturmprojekte geschaffen und promotet. Ein Ziel ist es, dass das Land Berlin in den kommenden Jahren auf allen öffentlichen Gebäuden Solaranlagen errichtet. Die Realisierung dieser Solaranlagen wird als ein Indiz für die Entschlossenheit des Senats verstanden, den Masterplan Solarcity umzusetzen, und ist damit wichtig für die Gewinnung von Partner:innen für den Masterplan.
Das Handlungsfeld 7 besteht aus folgenden Maßnahmen:
Um 25 Prozent Solarstrom in Berlin zu erreichen, braucht es bessere Rahmenbedingungen für die Installation und Nutzung von Solaranlagen. Da viele Rahmenbedingungen auf Bundesebene gesetzt werden, wird in Handlungsfeld 8 empfohlen, diese Rahmenbedingungen systematisch zu prüfen und über Bundesratsinitiativen konkrete Verbesserungen anzustoßen. Zudem müssen auch Akteur:innen für die Realisierung von Solaranlagen gewonnen werden, die aus vielfältigen Gründen bislang nicht handeln. Deshalb sollte geprüft werden, ob die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten und für konkrete Anlässe bei Bestandsbauten umsetzbar und zielführend wäre. Auch wurde vorgeschlagen, zu prüfen, welche möglichen Rechtsansprüche Mieter:innen eingeräumt werden könnten.
Die folgenden drei Maßnahmen gehören zu Handlungsfeld 8:
Das abschließende Handlungsfeld 9 empfiehlt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, um die Umsetzung des Masterplans zu unterstützen und in der Praxis kraftvoll voranzutreiben. Des Weiteren wird der Aufbau eines Monitoringsystems zur Erfassung der Fortschritte beim Ausbau der Solarenergie und zur Evaluierung der einzelnen Maßnahmen empfohlen. Diese Informationen sollen öffentlich zur Verfügung stehen, um die Masterplanumsetzung transparent zu machen.
Zur Umsetzung des Handlungsfelds 9 werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Bild: Scott Webb, Pexels
Die Firma Arepo GmbH hat im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Umsetzung des Masterplans Solarcity im Zeitraum März 2020 bis Mai 2023 evaluiert. Ergebnis ist, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt fast alle Ziele als vollständig erreicht eingestuft wurden.
In 2024 wird der Masterplan Solarcity auf dieser Grundlage weiterentwickelt.
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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Referat Energie
Katrin Fahlke
Lennart Kehlenbeck