Bild: Mathias Völzke, Berliner Stadtwerke
Versorgungsmodell für Öffentliche Gebäude: PV-Anlage auf dem Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Best-Practice-Beispiel aus Berlin Weitere Informationen
Bild: Adam Vradenburg, Unsplash
Zusammenfassung
Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz gibt eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude vor: Neubauten müssen immer auch mit einer Solaranlage belegt werden. Bestandsgebäude sollten nach dem Gesetz bis Ende 2024 mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Alle öffentlichen Dächer, bei denen die Installation von PV-Anlagen technisch möglich ist, sind belegt. Nun kommt es darauf an, die Gebäude zügig zu ertüchtigen, um das gesamte Potential ausschöpfen zu können. In Ausnahmefällen entfällt die Pflicht, wenn zum Beispiel nachweislich das Gebäudedach auf Grund seiner Ausrichtung ungeeignet für die Aufnahme einer Solaranlage ist.
Grundsätzlich ist das Facility-Management der jeweiligen Liegenschaft zuständig, das in unterschiedlicher Hand liegen kann – im Regelfall sind dies die Berliner Bezirke oder die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die rund 5.000 Landesimmobilien verwaltet. Für viele Immobilien liegen bereits konkrete Umsetzungsplanungen vor. Dennoch schadet es nicht, selbst aktiv zu werden.
Hilfreiche Ansprechpersonen können auch die bezirklichen Energie- oder Klima(schutz)beauftragten sein (Bezeichnung und Rolle können sich je nach Bezirk unterscheiden). Informationen zu Möglichkeiten, Optionen oder gar konkret geplanten Solarprojekten des jeweiligen öffentlichen Gebäudes gibt es hier oft aus erster Hand.
Bezirke und öffentliche Hochschulen und Universitäten können aus dem Solar-Readiness-Programm eine Förderung für die Ertüchtigung öffentlicher Gebäude für Solaranlagen erhalten.
Aus dem Programm BENE II können Maßnahmen unterstützt werden, die dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, umfassen. PV-Anlagen auf öffentlichen Infrastrukturgebäuden von Bezirks- und Senatsverwaltungen können bis zu 100% bezuschusst werden.
In der Broschüre Solarlieferketten im Blick werden grundlegende menschenrechtliche und ökologische Risiken in der Lieferkette von Solarmodulen auf Basis von Silizium dargestellt. Außerdem werden Möglichkeiten aufgezeigt, beim Einkauf von Solarmodulen einerseits die Wahrscheinlichkeit von Lieferkettenverbindungen aus Ländern mit fragwürdigen Herstellungsbedingungen möglichst gering zu halten und andererseits der Verletzung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten zu begegnen.
Das Landesdenkmalamt stellt einen Solarleitfaden zur Verfügung, in dem erläutert wird, wann mit einer Genehmigung von Solarprojekten gerechnet werden kann.
Zwischen der Berliner Immobilien Management Gesellschaft – BIM und dem Landesdenkmalamt finden regelmäßig Austauschtermine statt. Die Entscheidungen trifft die jeweils zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
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Das Land Berlin bietet zwei zentrale Kommunikationsplattformen, auf denen Solarprojekte und -erfolge bekannt gemacht werden können:
Einerseits die Best-Practice-Projekte auf diesem Portal. Andererseits die umfassende Projektdatenbank der Kampagne „Berlin spart Energie“ der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Erfolgsgeschichten kommen gut an und öffnen Türen. Nehmen Sie mit Ihrem Solarwendeprojekt an der Diskussion teil.
Wettbewerbe sind ein idealer Anker für Aufmerksamkeit. Solarwendeprojekte gerade auch öffentlicher Institutionen sind bei vielen Veranstalter:innen besonders gerne gesehen. Hier eine Auswahl: