Bild: Thomas Rosenthal, SolarZentrum
Bürger:innensolaranlagen
Solarenergie in der Mietwohnung Weitere Informationen
Bild: Adrein Aletti, Unsplash
Bild: SolarZentrum Berlin
Der große Vorteil von Mieterstrom ist, dass die Energie direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird. Sie muss nicht mehr durch das Stromnetz geleitet werden und wird damit günstiger. Die bzw. der Betreiber:in der Anlage erhält für den vor Ort verbrauchten Strom sogar eine staatliche Förderung, den sogenannten Mieterstromzuschlag. Davon profitieren auch Sie, da Mieterstrom mindestens 10 Prozent billiger als der Grundversorger:innentarif sein muss. Wenn besonders viele Mietparteien Mieterstrom beziehen, kann der Preis sogar noch weiter sinken. Das liegt daran, dass es in der Regel auch für das anbietende Unternehmen umso lukrativer ist, je mehr Mieter:innen mitmachen.
Ihre Versorgung ist dabei immer gewährleistet. Liefert die Solaranlage mal keinen Strom, erhalten Sie ihn wie gewohnt aus dem Netz. Das passiert ganz ohne Ihr Zutun – Sie haben wie gewohnt nur einen Stromliefervertrag. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlage von Ihrer bzw. Ihrem Vermieter:in betrieben wird oder von einer bzw. einem Energiedienstleister:in.
Wichtig: EEG-geförderter Mieterstrom ist immer nur ein Angebot. Sie können es auch ablehnen. Eine Kopplung mit Ihrem Mietvertrag ist nicht zulässig (Ausnahmen gibt es für zeitlich begrenzte Vermietung oder Wohnheimplätze).
Tipp: Achten Sie bei einem Mieterstromvertrag vor allem darauf, aus welchen Quellen der zusätzlich gelieferte Strom stammt. So können Sie eine Belieferung mit 100 Prozent Ökostrom sicherstellen.
Die Berliner Stadtwerke, die in Berlin viele Projekte umsetzen, haben auf YouTube ein Infovideo zu Mieterstrom bereitgestellt.