Merhfamilienhäuser Berlin Prenzlauer Berg

Vorteile von Mieterstrom

Solarenergie in der Mietwohnung

Mehrfamilienhäuser mit Solaranlagen auf dem Dach aus der Luft fotografiert, Kaulsdorf

Ökostrom bequem und günstig direkt aus der Mieter:innenstromanlage auf dem Dach.

Günstiger Ökostrom vom „eigenen“ Dach

Sie wohnen zur Miete und haben ein Angebot für die Belieferung mit Mieterstrom erhalten? Oder suchen als Hausgemeinschaft nach einer Möglichkeit, von erneuerbaren Energien zu profitieren? Mit dem sogenannten Mieterstrom können auch Mieter:innen an der Energiewende teilhaben.

Seit 2017 wird Mieterstrom – Ökostrom aus einer Solaranlage, die Menschen in unmittelbarer Nähe versorgt – gesetzlich gefördert. Dadurch entfallen Netzentgelte, diverse Steuern und Gebühren, sodass der Strom meist besonders günstig ist. Ob die bzw. der Hausbesitzer:in, ein Drittunternehmen oder die Mieter:innengemeinschaft (in Form einer Bürger:innensolaranlage die Anlage betreibt, ist dabei gleich.

Förderfähig nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ist Mieterstrom aus Solaranlagen jeglicher Größe.

Mehrfamilienhäuser mit Solaranlagen auf dem Dach aus der Luft fotografiert, Möckernkiez

Diese Vorteile bringt Mieterstrom

Der große Vorteil von Mieterstrom ist, dass die Energie direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird. Sie muss nicht mehr durch das Stromnetz geleitet werden und wird damit günstiger. Die bzw. der Betreiber:in der Anlage erhält für den vor Ort verbrauchten Strom sogar eine staatliche Förderung, den sogenannten Mieterstromzuschlag. Davon profitieren auch Sie, da Mieterstrom mindestens 10 Prozent billiger als der Grundversorger:innentarif sein muss. Wenn besonders viele Mietparteien Mieterstrom beziehen, kann der Preis sogar noch weiter sinken. Das liegt daran, dass es in der Regel auch für das anbietende Unternehmen umso lukrativer ist, je mehr Mieter:innen mitmachen.

Ihre Versorgung ist dabei immer gewährleistet. Liefert die Solaranlage mal keinen Strom, erhalten Sie ihn wie gewohnt aus dem Netz. Das passiert ganz ohne Ihr Zutun – Sie haben wie gewohnt nur einen Stromliefervertrag. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlage von Ihrer bzw. Ihrem Vermieter:in betrieben wird oder von einer bzw. einem Energiedienstleister:in.

Wichtig: EEG-geförderter Mieterstrom ist immer nur ein Angebot. Sie können es auch ablehnen. Eine Kopplung mit Ihrem Mietvertrag ist nicht zulässig (Ausnahmen gibt es für zeitlich begrenzte Vermietung oder Wohnheimplätze).

Tipp: Achten Sie bei einem Mieterstromvertrag vor allem darauf, aus welchen Quellen der zusätzlich gelieferte Strom stammt. So können Sie eine Belieferung mit 100 Prozent Ökostrom sicherstellen.

Eine Win-win-Situation: Mieterstrom selbst vorschlagen!

Sie können selbst aktiv werden, um sich an der Energiewende zu beteiligen und von günstigem Ökostrom von Ihrem Dach zu profitieren. Sprechen Sie Ihre bzw. Ihren Vermieter:in aktiv an! Informieren Sie sie oder ihn über die Vorteile von Mieterstrom! Denn ein nicht genutztes Dach ist verschenktes Geld und Potenzial für die Energiewende. Außerdem ist Mieterstrom einfach: Wer nicht selbst investieren will, sucht dafür einfach ein starkes Partner:innenunternehmen, zum Beispiel eine bzw. einen Energiedienstleister:in. Das bringt verlässliche Zahlungen und entlastet gleichzeitig die Mieter:innen durch günstigen Strom. Selbst der Papierkram hält sich in Grenzen, da die bzw. der neue Versorger:in ihn übernimmt. Eine Win-win-Situation für alle Parteien.

Sie brauchen noch mehr Argumente? Dann können Sie beispielsweise mit dem Energieatlas Berlin prüfen, ob Ihr Hausdach grundsätzlich für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Und auch das SolarZentrum Berlin unterstützt Sie im Rahmen eines kostenfreien Beratungsgesprächs bei Ihrem Anliegen.

Mit dem Solarpaket I wurde darüber hinaus ein neues Betreibermodell für Mehrfamilienhäuser eingeführt: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dieses Modell ermöglicht eine, im Vergleich mit dem Mieterstrommodell, bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Die Vollversorgungspflicht enfällt in diesem Modell. Zeitnah werden wir auf dieser Seite weitere Infromationen zur gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hinzufügen. Sie können sich natürlich schon jetzt im Rahmen einer Beratung informieren!

Musterbrief für Mieterstromprojekte

  • Solarer Mieterstrom – Fragen und Antworten (September 2021)

    DOC-Dokument (8.0 MB)

  • Word Vorlage Musterbrief Mieterstrom

    DOC-Dokument (17.9 kB)

  • Gesetzliche Vorgaben zu Mieterstrom
    • Der Preis für Mieterstrom darf maximal 90 Prozent des Preises für Strom aus dem Grundversorger:innentarif vor Ort betragen.
    • Die maximale Vertragslaufzeit eines Mieterstromvertrags beträgt ab Inkrafttreten des Solarpakets1 2 Jahren, Verlängerungen sind möglich.
    • Die maximale Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Der Wechsel zu einer bzw. einem anderen Stromlieferant:in ist uneingeschränkt möglich.
    • Ausnahme: Mieterstrom darf an den Mietvertrag gekoppelt sein, wenn es sich nur um eine vorübergehende Vermietung oder ein Zimmer in einem Alters-, Studierenden- oder Pflegeheim etc. handelt.
    • Ein Mieterstromvertrag endet entweder mit einer regulären Kündigung oder automatisch mit dem Ende des Mietvertrags.

Weitere Information

Die Berliner Stadtwerke, die in Berlin viele Projekte umsetzen, haben auf YouTube ein Infovideo zu Mieterstrom bereitgestellt.

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