Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Deutschland im Wesentlichen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die aktuelle Fassung wurde im Sommer 2022 beschlossen und trat Anfang Juli 2022 in Kraft.
Im EEG werden wichtige Grundlagen für Photovoltaik und andere erneuerbare Stromerzeugsanlagen definiert. Regelungen zu Wärmetechnik oder Elektromobilität sind in diesem Gesetz nicht enthalten.
Das EEG legt beispielsweise fest, was technisch und juristisch unter einer Photovoltaikanlage zu verstehen ist. Es legt den Mechanismus der Einspeisevergütung fest, die Betreiber:innen der Photovoltaikanlage von Übertragungsnetzbetreiber:innen für 20 Jahre bekommen. Es formuliert, wie die Einspeisevergütung refinanziert wird. Zudem definiert es die wichtigsten Rechte und Pflichten der Anlagenbetreiber:innen, Netzbetreiber:innen und Selbstversorger:innen mit Solarstrom.