Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten in folgenden Angelegenheiten: Vollzugsgestaltung, Sicherheit, Behandlung und Betreuung, Übergangsmanagement, Gesundheitsfürsorge, Belegung, Facility Management, Vollzugsrecht, Bauangelegenheiten, Forschung, Beiräte und freie Mitarbeiter, Strafortänderungsgesuche, Europäische Zusammenarbeit.
Aufsicht über die Sozialen Dienste der Justiz – Gerichts- und Bewährungshilfe – (mit Ausnahme der im Referat III B genannten Zuständigkeiten.