Kooperation ermöglicht künftig E-Klausuren im Zweiten juristischen Staatsexamen

Pressemitteilung vom 24.03.2023

Die Freie Universität Berlin und die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung haben am Freitag in Anwesenheit des Präsidenten der Freien Universität Berlin, Professor Dr. Günter M. Ziegler, und der Staatssekretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Saraya Gomis, eine Vereinbarung über die Kooperation bei der computergestützten Durchführung des Zweiten juristischen Staatsexamens unterzeichnet. Beginnend im Dezember 2023 werden etwa 250 Prüfungskandidat*innen in Berlin ihre Prüfungen digital in den Räumlichkeiten des CeDiS, dem Center für Digitale Systeme der Freien Universität Berlin, anfertigen können. Vorausgegangen war eine Änderung des Paragrafen 5 d Absatz VI des Deutschen Richtergesetzes aus dem Jahr 2021. Mit dieser Änderung hatte der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass juristische Staatsexamen statt wie bislang handschriftlich nun auch am Computer erbracht werden können. Seitdem gibt es in den Bundesländern Bestrebungen, juristische Staatsexamen computergestützt durchzuführen. Die hiermit verbundenen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen sind insbesondere für größere Prüfungsämter erheblich.

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) hat sich nun entschieden, ein belastbares Prüfungsformat gemeinsam mit dem CeDiS der Freien Universität zu entwickeln. Am CeDiS liegen zwei Jahrzehnte Expertise in der Konzeption, Implementation und Durchführung digitaler Formate für Hochschulprüfungen vor. Die beiden vom CeDiS betriebenen E-Examination Center (EEC und EEC2) bieten mehr als 340 Plätze für computergestützte Prüfungen. Erste Prüfungen wurden mit Referendar*innen bereits im letzten Jahr erfolgreich erprobt. Seit Beginn dieses Jahres werden auch die Prüfungen in den Arbeitsgemeinschaften computergestützt geschrieben, damit sich die Kandidat*innen sachgerecht auf das digitale Examen vorbereiten können. Die digitale Prüfung wird zunächst freiwillig sein. Wer seine Arbeiten auf Papier anfertigen will, wird auch weiterhin die Möglichkeit dazu haben. Perspektivisch sollen die Erfahrungen in der Durchführung des Zweiten juristischen Staatsexamens auch auf das Erste juristische Staatsexamen erweitert werden. Für Kandidat*innen an Ausbildungsstandorten in Brandenburg werden Lösungen vor Ort angeboten werden.

Dazu erklärt die Staatssekretärin Saraya Gomis: „Ich freue mich außerordentlich, dass wir in Berlin auf die umfangreichen Erfahrungen des CEDIS der Freien Universität zurückgreifen können. Wir haben so hier in Berlin technische Möglichkeiten, um die uns andere Länder durchaus beneiden. Ich danke der Freien Universität für diese wertvolle Unterstützung.“