LADG: Erster verbandsklageberechtigter Antidiskriminierungsverband anerkannt

Pressemitteilung vom 05.10.2020

Erstmals wurde eine Organisation als verbandsklageberechtigter Antidiskriminierungsverband anerkannt. Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) e.V., vertreten durch Vera Egenberger, erhielt von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt die offizielle Anerkennung. Das Ver-bandsklagerecht ermöglicht es insbesondere, dass Menschen, die im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns diskriminiert wurden, ihre Prozessführungsbefugnis auf einen anerkannten Antidiskriminierungsverband übertragen können. Dieser macht dann die Rechte des Betroffenen im eigenen Namen vor Gericht geltend.

Senator Dr. Dirk Behrendt: „Das Verbandsklagerecht ermöglicht es den Betroffenen von Diskriminierung ihre Klage auf einen Verband zu übertragen. Menschen, die möglicherweise keine Mittel oder auch nicht die Kraft haben, ihre Rechte selbst einzufordern, können so zu ihrem Recht kommen. Deshalb ist das Verbandsklagerecht ein elementarer Bestandteil des Landes-Antidiskriminierungsgesetzes und stärkt die Rechte der Betroffenen.“

Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) verfolgt die Vision einer diskriminierungsfreien deutschen Gesellschaft. Es hat zum Ziel, dass alle Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, Religion, dem Geschlecht, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Orientierung in allen Bereichen des Lebens gleich behandelt werden.

Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt des Berliner Senats. Das Abgeordnetenhaus hat es in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, am 21.06.2020 ist es in Kraft getreten.

Hier finden Sie ein Foto von Vera Egenberger vom BUG e.V. und Senator Dr. Dirk Behrendt zum Download – ausschließlich zur redaktionellen Verwendung.