Kompetenzzentrum zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus wird ausgebaut

Pressemitteilung vom 10.07.2017

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin stärken wir das Kompetenzzentrum zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Die Generalstaatsanwaltschaft führt dort bereits Verfahren wegen des Verdachts extremistischer bzw. terroristischer Straftaten und damit in Zusammenhang stehender Taten. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Anschlag am Breitscheidplatz werden im Kompetenzzentrum nun alle Verfahren von polizeilich als sogenannte Gefährder in Berlin geführten Personen herangezogen. Dieses Berliner Konzept wird zukünftig auch in anderen Bundesländern Anwendung finden; teilweise ist dies auch bereits erfolgt.

Dazu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt: „Mit der täterorientierten Strafverfolgung aus einer Hand verbessern wir die Strafverfolgung und schaffen mehr Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner. Zukünftig werden alle Strafverfahren, etwa wegen Betrug oder auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz dort gebündelt, wenn der Beschuldigte polizeilich als sogenannter Gefährder eingestuft wird. Ich freue mich, dass damit ein Vorschlag der Generalstaatsanwaltschaft umgesetzt wer-den konnte.“

Dazu erklärt Generalstaatsanwalt Ralf Rother: „Es stellt sich auch für mich bei allem Leid, welches durch den Anschlag entstanden ist, als eine richtige und zukunftswei-sende Konsequenz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Besucher Berlins dar. Die notwendige justizielle Begleitung der polizeilichen Einschätzung als Gefährder, welche nunmehr bundesweit aufgrund eines einheitlichen Analyseinstru-ments des Bundeskriminalamts zur Risikobewertung erfolgt, ist in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt entwickelt worden und wird in Berlin seit Frühjahr 2017 umgesetzt. Da die Grenzen zwischen Terrorismus und allgemeiner Kriminalität fließend sind, haben wir zur besseren Bekämpfung terroristischer Straftaten dafür gesorgt, dass unsere im Staatsschutzbereich ermittelnden Staatsanwälte über das Staatsschutzverfahren hinaus sämtliche weiteren relevanten Informationen aus allen anderen gegen den verdächtigen Gefährder geführten Ermittlungs- und Strafverfahren bekommen und die Ermittlungen koordinieren können. Die dafür notwendigen personellen Ressourcen sind und werden aufgrund der gemeinsamen höchsten Priorisierung dieses Phänomenbereichs durch den Senators zur Verfügung gestellt.“