Wie werde ich Richterin oder Staatsanwalt?

Du interessierst dich für einen spannenden Job im Rechtssystem? Auf dieser Seite erklären wir dir, wie du Richterin und Richter oder Staatsanwältin und Staatsanwalt werden kannst.

Wir zeigen dir die Schritte, die du gehen musst, die Voraussetzungen, die du erfüllen solltest, und welche Fähigkeiten dir dabei helfen, in diesen wichtigen und verantwortungsvollen Berufen erfolgreich zu sein.

Lass uns gemeinsam herausfinden, we du deinen Weg in die Welt der Berliner Justiz starten kannst!

  • Wie werde ich Richter/in oder Staatsanwält/in

Schritt 1: Abitur

Um Richterin oder Staatsanwalt zu werden, ist das Abitur die grundlegende Voraussetzung, weil du damit die Hochschulzulassung erhältst. Erst nachdem du die Hochschulzulassung erlangt hast, kannst du dich für einen Studienplatz bewerben.

Schritt 2: Jurastudium

An vielen Universitäten gibt es einen Numerus Clausus (NC), der den Zulassungsbereich bestimmt. Der NC hängt davon ab, wie viele Studienplätze die Universität zur Verfügung stellt..

In Berlin kannst du an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften (Jura) studieren. Auf den Internetseiten der Universitäten findest du alle weiteren Voraussetzungen für eine Bewerbung auf einen Studienplatz.

Schritt 3: Referendariat

Das Referendariat ist die praktische Phase im Jurastudium, die nach dem ersten Staatsexamen beginnt und etwa zwei Jahre dauert. Während dieser Zeit arbeitest du in verschiedenen Bereichen des Rechtssystems, zum Beispiel bei Gerichten, in der Staatsanwaltschaft oder bei Anwaltskanzleien.

In dieser Zeit sammelst du praktische Erfahrungen, da du an echten Fällen mitarbeitest und so die Arbeit von Richterinnen oder Staatsanwälten kennenlernst.
Am Ende des Referendariats legst du das zweite Staatsexamen ab, das dir den Weg für den Berufseinstieg als Richter oder Staatsanwältin ebnet.

Schritt 4: Probedienst als Richter oder Staatsanwältin

Der Probedienst nach dem juristischen Studium, auch bekannt als “Richter/in auf Probe” oder “Staatsanwalt/in auf Probe”, beginnt nach dem zweiten Staatsexamen und dauert drei Jahre.

In dieser Zeit sammelst du praktische Erfahrungen in der Justiz, zum Beispiel bei Gerichten oder den Strafvollstreckungsbehörden. Der Probedienst hilft dir, dich auf die spätere Arbeit als Richter oder Staatsanwältin vorzubereiten.

Es gibt zwei Arten von Probediensten, die sich in den Aufgabenbereichen und den Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden. Diese Unterschiede erklären wir dir unten genauer.

Während des Probedienstes bist du noch nicht auf Lebenszeit als Richter oder Staatsanwältin ernannt, aber du wirst schon in wichtigen Aufgabenbereichen in ganz Berlin eingesetzt werden.

Richterin oder Richter werden

  • Berufsbild Richterin/ Richter kurz erklärt

    Eine Richterin oder ein Richter ist jemand, der oder die in Gerichtsverfahren entscheidet, wie das Gesetz angewendet wird. Sie oder er hört sich Fälle an, prüft Beweise, befragt Zeugen und trifft dann ein Urteil. Das kann zum Beispiel eine Strafe im Strafrecht oder eine Entscheidung in einem Zivilfall sein. Richterinnen müssen immer fair und objektiv bleiben und dafür sorgen, dass das Gesetz gerecht angewendet wird.

  • Was du mitbringen musst:
    • Deutsche Staatsangehörigkeit,
    • Abitur,
    • Abgeschlossenes Referendariat & Jurastudium

    Gute Noten im Staatsexamen: Du musst die Mindestpunktzahl im zweiten Staatsexamen erreichen und insgesamt die geforderten Punkte in beiden Staatsexamen erlangen.

    Gern gesehen: Besondere Qualifikationen, wie zum Beispiel eine spezielle Ausbildung im Strafrecht, sehr gute Noten im Referendariat, praktische Erfahrung als Anwalt oder eine zusätzliche Qualifikation wie eine Promotion oder Auslandserfahrung.

  • Beispielhafte Aufgaben im richterlichen Probedienst

    Als Beisitzer in einem Strafgericht hilfst du dabei, über schwere Straftaten zu verhandeln.

    Als Einzelrichterin in einem Zivilgericht bearbeitest du viele verschiedene rechtliche Streitigkeiten.

    Als Staatsanwalt ermittelst du in Strafverfahren.

    In einem Verwaltungsgericht oder am Landgericht kannst du tief in spezielle Rechtsgebiete eintauchen.

    Als Familienrichterin arbeitest du an Fällen, die mit Familienrecht zu tun haben, wie zum Beispiel Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten.

  • Besonderheit im richterlichen Probedienst

    Im richterlichen Probedienst kannst du sowohl die Tätigkeiten als Richterin und Richter als auch die der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts kennenlernen.

    Am Ende des Probedienstes kannst du deswegen sowohl als Richterin/ Richter, als auch als Staatsanwalt/Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt werden.

    Während und nach dem staatsanwaltschaftlichen Probedienst ist kein Wechsel zum Amt als Richterin/ Richter möglich.

Staatsanwältin oder Staatsanwalt werden

  • Berufsbild Staatsanwältin und Staatsanwalt kurz erklärt

    Ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin arbeitet in der Strafjustiz und ist dafür zuständig, Straftaten zu verfolgen. Sie sammeln Beweise, sprechen mit Zeugen und entscheiden, ob jemand vor Gericht angeklagt wird. Wenn es zu einem Prozess kommt, vertreten sie die Anklage und fordern vor Gericht eine Strafe. Staatsanwälte sorgen dafür, dass die Wahrheit ermittelt wird und Straftaten gerecht aufgeklärt werden.

  • Was du mitbringen musst:
    • Deutsche Staatsangehörigkeit,
    • Abitur,
    • Abgeschlossenes Referendariat & Jurastudium

    Gute Noten im Staatsexamen: Du musst die Mindestpunktzahl im zweiten Staatsexamen erreichen und insgesamt die geforderten Punkte in beiden Staatsexamen erlangen.

    Gern gesehen: Besondere Qualifikationen, wie zum Beispiel eine spezielle Ausbildung im Strafrecht, sehr gute Noten im Referendariat, praktische Erfahrung als Anwalt oder eine zusätzliche Qualifikation wie eine Promotion oder Auslandserfahrung.

  • Beispielhafte Aufgaben im staatsanwaltschaftlichen Probedienst

    In einer Abteilung für allgemeine Strafsachen lernst du, wie Ermittlungen ablaufen und bearbeitest unterschiedlichste Fälle. Du veranlasst verschiedenste Ermittlungsmaßnahmen zum Beispiel verdeckte Ermittlungen (Telekommunikationsüberwachung und Observierungen).

    Es gibt noch weitere Sachgebiete wie Jugendstrafrecht, Organisierte Kriminalität und Kapitaldelikte.