Auch bei der Arbeit gilt: Eisgenuss auf eigene Gefahr!
Wusstet ihr, dass nicht jeder Unfall auf dem Arbeitsweg als Arbeitsunfall anerkannt wird? Ein kurioses Beispiel aus dem Jahr 2009 zeigt, wie knifflig die Lage sein kann. Ein 49-jähriger Berliner verschluckte sich auf dem Heimweg an einem Eisbrocken und erlitt daraufhin einen Herzinfarkt. Doch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab – und das Sozialgericht Berlin gab ihr Recht: Eislutschen ist Privatsache!
Das Gericht entschied, dass Nahrungsaufnahme, besonders von Speiseeis, eine unversicherte private Tätigkeit ist, selbst wenn man noch auf dem Arbeitsweg ist. Nur weil der Unfall zeitlich und räumlich im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht, reicht das nicht aus. Ein sachlicher Zusammenhang ist erforderlich, und der war hier nicht gegeben.