Im Landkreis Dahme-Spreewald wurde am 05.03.2026 in einer Geflügelhaltung ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt und durch die zuständige Behörde die Einrichtung von Sperrzonen angeordnet. Das Land Berlin ist mit einem kleinen Teil im Bereich Schmöckwitz (Bezirk Treptow-Köpenick) an der 10 km Überwachungszone beteiligt. Das VetLeb Treptow-Köpenick hat entsprechend eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen: Newcastle Disease (Newcastle Krankheit) – Allgemeinverfügung – Berlin.de.
In dem Berliner Teil der Überwachungszone befinden sich nur kleinere private Geflügelhaltungen mit einem Bestand von unter 20 Tieren. Diese wurden amtstierärztlich untersucht und der Impfschutz kontrolliert. Das Verbringen von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen aus den Sperrzonen ist untersagt.
Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Newcastle-Krankheit in andere Vogelbestände zu vermeiden.
Die Newcastle-Krankheit ist eine für Vögel hoch ansteckende und für Geflügel oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht, die auch Hobbyhaltungen einschließt. Diese Tierseuche wird nach EU-Recht als Tierseuche der Kategorie A eingestuft, was unmittelbare Gegenmaßnahmen erforderlich macht.
In Deutschland wurden im Jahr 2025 insgesamt 32 Feststellungen der Newcastle-Krankheit gemeldet (26 Ausbrüche bei Wildvögeln, 11 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln). Im laufenden Jahr sind bei gehaltenen Vögeln bereits 18 Ausbrüche der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden, wobei auch große Geflügelbestände betroffen waren.
Die Newcastle Krankheit kann in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt beim Menschen eine Konjunktivitis (Bindehautentzündung) und eine Schwellung der Ohrlymphknoten hervorrufen, ist für den Menschen aber ansonsten ungefährlich. Auch von Produkten, wie Eier oder Geflügelfleisch geht für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gefahr aus.
Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden. Ebenso sollte dringend der für alle Hühner und Puten vorgeschriebene Impfschutz überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Mehr zur Newcastle-Krankheit :
Pressemitteilung FLI
Eine Liste der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter findet sich hier:
https://service.berlin.de/veterinaer-lebensmittelaufsichtsaemter/