Ernennung der Präsidentin des Landgerichts Berlin II

Pressemitteilung vom 17.02.2026

Heute wurde Frau Dr. Svenja Schröder-Lomb durch die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, zur Präsidentin des Landgerichts Berlin II ernannt. Sie wird ihr neues Amt am 1. März 2026 antreten.

Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, erklärt:
„Mit Dr. Svenja Schröder-Lomb übernimmt eine erfahrene und ausgewiesene Führungspersönlichkeit die Leitung des Landgerichts Berlin II. Sie kennt die Berliner Justiz seit vielen Jahren und hat in unterschiedlichen Leitungsfunktionen Verantwortung getragen. Diese Verwendungsbreite in Gerichtsbarkeit und Verwaltung und ihre Fachkompetenz machen sie zu einer Idealbesetzung für das noch junge Gericht unserer Stadt. Für ihre neue Aufgabe wünsche ich ihr viel Erfolg.“

Dr. Svenja Schröder-Lomb, Jahrgang 1964, studierte Rechtswissenschaften in Passau. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts München wurde sie 1994 zur Richterin ernannt und ist seither in der Berliner Justiz tätig. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht folgten in den Jahren 1997 bis 2004 Abordnungen an die Senatsverwaltungen für Justiz sowie für Inneres. Während einer erneuten Tätigkeit in der Senatsverwaltung für Justiz wurde sie im Jahr 2003 zur Richterin am Kammergericht befördert. Von 2006 bis 2020 prägte sie das Amtsgericht Wedding maßgeblich – zunächst als Vizepräsidentin, ab 2010 als Präsidentin. Mit ihrer Ernennung zur Vizepräsidentin des Kammergerichts kehrte sie 2020 an eine frühere Wirkungsstätte zurück und gestaltete in den folgenden Jahren die Entwicklung des Hauses und der ordentlichen Gerichtsbarkeit entscheidend mit.

Hintergrund
Im Zuge der Aufteilung des ehemaligen Landgerichts Berlin wurde zum 1. Januar 2024 das Landgericht Berlin II neu gegründet. Es ist für sämtliche landgerichtlichen Zivilsachen in Berlin zuständig. Darüber hinaus nimmt es unter anderem die Notariats- und Geldwäscheaufsicht für das Land Berlin wahr.