Neue Laufbahn im gehobenen Justizvollzugsdienst

Pressemitteilung vom 13.01.2026

Zum 1. Januar 2026 führte das Land Berlin eine neue Laufbahn im gehobenen Justizvollzugsdienst ein. Mit dieser Maßnahme treibt die Justizverwaltung die strategische Weiterentwicklung ihres Personalmanagements voran und stärkt zugleich die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug.

Die neue Laufbahn ist bundesweit einzigartig und richtet sich ausschließlich an das Bestandspersonal. Sie erfasst neben dem allgemeinen Vollzugsdienst ausdrücklich auch den Werkdienst sowie den Krankenpflegedienst. Damit werden erfahrene Beschäftigte gezielt gefördert und ihre bisherigen Qualifikationen systematisch weiterentwickelt. Ziel der Reform ist es, qualifizierten Mitarbeitern berufliche Perspektiven zu eröffnen und ihre fachliche Expertise stärker in verantwortungsvollen Aufgaben zu verankern. Ein zentraler Bestandteil ist dabei die gezielte Förderung hochqualifizierter Fachkräfte, die Aufgaben des gehobenen Dienstes übernehmen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Justizvollzugs leisten. Die neue Laufbahn schafft hierfür verbindliche Entwicklungs- und Aufstiegswege sowie eine Besoldung, die der übernommenen Verantwortung und Qualifikation angemessen Rechnung trägt.

Dazu Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg:
„Die Vielfalt der Berufe in der Justiz verlangt maßgeschneiderte Lösungen statt Pauschalkonzepte. Mit der neuen Laufbahn stärken wir gezielt die Stabilität und Leistungsfähigkeit des Justizvollzugs und setzen ein klares Zeichen für moderne Personalentwicklung. Zugleich ist das ein deutliches Signal der Wertschätzung an die engagierten Mitarbeiter, auf deren Professionalität unser Rechtsstaat tagtäglich angewiesen ist.“

Hintergrund:
Der Zugang zur neuen Laufbahn erfolgt über zwei Aufstiegswege, die an der Bildungsakademie Justizvollzug durchgeführt werden. Der sechsmonatige Bewährungsaufstieg ermöglicht eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 10, während der zweijährige Praxisaufstieg eine Beförderungsperspektive bis zur Besoldungsgruppe A 13 S eröffnet. Die Einführung der neuen Laufbahn macht umfangreiche gesetzliche Anpassungen sowie den Erlass entsprechender Rechtsverordnungen erforderlich und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft.