Der Lebensmittelsicherheitsbericht 2024 beinhaltet die Statistik der im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Land Berlin durchgeführten Kontrollen von Betrieben sowie die festgestellten Verstöße.
Die Lebensmittelkontrolle in Deutschland basiert auf einem risikobasierten Ansatz. Risikobasiert bedeutet, dass Kontrollen besonders dort stattfinden sollen, wo ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit erwartet wird. Lebensmittelbetriebe, die mit besonders anfälligen Lebensmitteln, wie zum Beispiel leicht verderblichen Produkten, umgehen oder bei denen bereits Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, werden daher häufiger überprüft.
Dazu Susanne Hoffmann, die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Staatssekretärin für Verbraucherschutz: „Die amtliche Lebensmittelüberwachung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Länder. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Schutzes vor Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln. Lebensmittelunternehmer sind gehalten, eigenverantwortlich ihrer Verpflichtung nachzukommen, die lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln umzusetzen. Die im Lebensmittelsicherheitsbericht 2024 aufgeführten Kontrolldaten zeigen, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz im Land Berlin kontinuierlich mit gleichbleibend hohem Niveau gewährleistet wird.“
Weitere Informationen sowie eine Verlinkung zum Bericht auf den Seiten den Landeslabors sind unter nachstehendem Link einsehbar: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/lebensmittelueberwachung/artikel.1577246.php
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen des Jahres 2024 werden gesondert im Jahresbericht des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) dargestellt.