Durch das Landeslabor Berlin Brandenburg wurde das Virus der hoch pathogenen Aviären Influenza bei zwei Wildvögeln nachgewiesen. Es handelt sich um zwei Kraniche, die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg aufgefunden worden sind. Zur Bestätigung des Virusnachweises und weiteren Differenzierung des Virus wurden Proben an das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut geschickt.
Im Landeslabor werden derzeit weitere Tierkörper von verendeten Wildvögeln auf das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza untersucht. Ergebnisse hierzu sind in den nächsten Tagen zu erwarten.
Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland 2025 bisher in 297 Fällen bei Wildvögeln und in 49 Vogelhaltungen festgestellt worden, die meisten dieser Ausbrüche wurden im Oktober in bisher 8 Bundesländern registriert. Angesichts der schnellen Verbreitung durch den derzeitigen Vogelzug und des somit hohen Infektionsdrucks sind weitere Ausbrüche zu erwarten. Das Land Berlin war in diesem Jahr von der Vogelgrippe noch nicht betroffen.
Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen bei engem Kontakt mit erkrankten Vögeln auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Einige Säugetierarten können ebenfalls an dem Virus erkranken.
Wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Sollte sich die Seuchenlage verschärfen, kann eine Stallpflicht erforderlich werden. Geflügelhaltern wird geraten, die Unterbringungsmöglichkeiten für ihr Geflügel zu überprüfen.
Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend angemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.
Eine Übersicht über die Situation in Deutschland finden Sie im Tierseucheninformationssystem TSIS:
https://tsis.fli.de
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts finden sich hier:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Eine Liste der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter findet sich hier:
https://service.berlin.de/veterinaer-lebensmittelaufsichtsaemter/