Für eine am 11. September verendete Taube aus dem Tierheim Berlin wurde am 15. September ein positives Ergebnis auf die Newcastle-Krankheit vom Nationalen Referenzlabor mitgeteilt.
Daraufhin hat die Tierheimleitung gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksamt Lichtenberg von Berlin umgehend vorsorgliche Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet, um der möglichen Weiterverbreitung des Virus durch den Vogelflug oder Verbringungen von Vögeln und gebrauchter Einstreu, aber auch durch Vogelkot an Kleidung oder Schuhen vorzubeugen. Bisher liegt kein weiterer positiver Befund vor. Zuletzt war der Vogelbestand des Tierheims im Dezember 2024 von der ansteckenden Virusinfektion betroffen.
Sämtliche Vögel sind in Stallungen untergebracht und Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen worden. Seit dem 11.09.2025 ist der betroffene Vogelbestand auch amtlich gesperrt. Vögel, die Krankheitserscheinungen zeigen, müssen von den anderen abgesondert werden und beobachtet werden. Betriebsfremde Personen dürfen die Vogelhaltungen nicht betreten.
Die mit der Versorgung von Vögeln betrauten Mitarbeitenden tragen Schutzkleidung, um eine Verschleppung des Virus auszuschließen. Alle Vögel des Tierheims werden beprobt und im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) auf die Newcastle-Krankheit getestet. Sobald alle Ergebnisse der Ermittlungen vorliegen, werden die notwendigen Schritte für den Vogelbestand des Tierheims und für die Geflügelhaltungen der Umgebung festgelegt.
Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Newcastle-Krankheit in andere Vogelbestände zu vermeiden.
Die Newcastle-Krankheit ist eine für Vögel hoch ansteckende und für Geflügel oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht. Diese Tierseuche wird nach EU-Recht als Tierseuche der Kategorie A eingestuft, was unmittelbare Gegenmaßnahmen erforderlich macht.
In Deutschland wurden im Jahr 2025 17 Feststellungen der Newcastle-Krankheit vornehmlich bei Wildtauben, aber auch in Taubenhaltungen, gemeldet. In Berlin ist das der zweite Ausbruch in einem Vogelbestand.
Die Newcastle Krankheit kann in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt beim Menschen eine Konjunktivitis (Bindehautentzündung) und eine Schwellung der Ohrlymphknoten hervorrufen, ist aber ansonsten ungefährlich. Auch von Produkten, wie Eier oder Geflügelfleisch geht für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gefahr aus.
Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.
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Eine Liste der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter findet sich hier