Rede im Bundesrat: Erste Lesung zum Entwurf eines „Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“
Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg sprach heute im Bundesrat zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes, der das Ziel verfolgt, Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besser zu unterstützen.
Dazu erklärt die Senatorin: „Das Anliegen des Gesetzesvorhabens begrüße ich nachdrücklich, insbesondere aus Sicht des Opferschutzes. Dass es hier großen Handlungsbedarf gibt ist keine Frage, die Zahl der versuchten und vollendeten Femizide ist schockierend. Wir brauchen aber endlich praxistaugliche und bundeseinheitliche Regelungen zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Das vorgelegte Gewalthilfegesetz wird dem jedoch leider nicht gerecht. Im Gegenteil: Es kommt zu spät, es ist zu bürokratisch, es bewirkt zu wenig. Und: Es ist auf fremde Rechnung gemacht. Anstatt Frauen mit konkreten Maßnahmen zu schützen, sollen Fallzahlen erhoben und Statistikpflichten eingeführt werden. Denn der Gesetzentwurf garantiert den Betroffenen zwar einen Rechtsanspruch auf Schutz, versäumt es aber, ein sinnvolles Gesamtkonzept zu entwickeln, das klärt, wie dieser Rechtsanspruch umgesetzt werden kann.“
Dr. Badenberg ergänzt die aus ihrer Sicht dringend notwendigen Maßnahmen: „Die Einführung der elektronischen Fußfessel, die im Fall der Anordnung auch durchgesetzt wird, ist aus meiner Sicht unerlässlich. Ebenso müssen gemeinsame Fallkonferenzen möglich werden, die einen interdisziplinären Austausch unter anderem zwischen Familiengerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugendämtern und Beratungsstellen erlauben. Nur so können wirksame Schutzkonzepte entwickelt werden. Zum Schutz von Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bitte ich die Bundesregierung, die dringend notwendigen Anpassungen vorzunehmen.“