Flaggenhissung zum Internationalen Tag der Lesbischen Sichtbarkeit

Pressemitteilung vom 24.04.2023

Anlässlich des Internationalen Tags der Lesbischen Sichtbarkeit hisst die Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, am kommenden Mittwoch gemeinsam mit Mitarbeitenden des Hauses die Flagge der Lesbischen Sichtbarkeit vor dem Dienstgebäude der Verwaltung in Schöneberg.

Zum Internationalen Tag der Lesbischen Sichtbarkeit erklärt Senatorin Dr. Lena Kreck:
„Heute hisse ich zum zweiten Mal die Flagge der Lesben* vor dem Dienstgebäude und freue mich, dass es damit schon fast eine Tradition ist. Gerade in Zeiten von Antifeminismus, Transfeindlichkeit und steigenden Zahlen homofeindlicher Angriffe ist es wichtig Flagge zu zeigen, um all jenen den Rücken zu stärken, die sich durch ihre Sichtbarkeit verwundbar machen.“

Interessierte Medienvertreter*innen sind herzlich zu diesem Termin eingeladen:
Mittwoch 26. April um 11.15 Uhr
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin

Wir bitten um vorherige Anmeldung: pressestelle@senjustva.berlin.de

Zum Hintergrund:
Im Jahr 2022 hisste die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung zum ersten Mal die Flagge der Lesben*. Die aus sieben Streifen in verschiedenen Rot- und Orangetönen sowie einem weißen Streifen bestehende Flagge steht für die Inklusion aller Lesben*.

Hinweis: Lesbe* (mit Sternchen)
Aus klarstellenden Gründen wird bei dem Begriff Lesbe* der sogenannte Gender-Star (Sternchen) verwendet, um Mehrfachzugehörigkeiten, Abweichungen sowie unterschiedliche Haltungen gegenüber dem Begriff „Lesbe“ noch deutlicher sichtbar zu machen. Dies dient auch der Herstellung von intersektionalen Sichtbarkeiten, zum Beispiel hinsichtlich Beeinträchtigungen, Trans*hintergründen, von Rassismus Betroffenen, ethnischer Herkunft, sozialem Status, Religion, Alter etc.