Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes Berlin und Brandenburg wurde verabschiedet

Pressemitteilung vom 31.03.2023

Mit der Aushändigung einer Urkunde hat Berlins Justizsenatorin Dr. Lena Kreck an diesem Freitag den Präsidenten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes Berlin und Brandenburg (GJPA), Martin Groß, verabschiedet. Das GJPA war zum 1. Januar 2005 von den Bundesländern Berlin und Brandenburg gegründet worden. Groß war von Beginn an dabei, erst als Vizepräsident dann ab 2009 als Präsident. In diesen Funktionen hat er das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt maßgeblich mit aufgebaut. Unter seiner Ägide wurde nicht nur die juristischen Staatsprüfungen für Berlin und Brandenburg vereinheitlicht, sondern auch ein umfangreiches Fortbildungsangebot für die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Zu den Verdiensten von Martin Groß zählte es darüber hinaus, im Zusammenwirken mit den Brandenburgischen Fakultäten und den Berliner Fakultäten unter anderem den integrierten Bachelor im rechtswissenschaftlichen Studium miteingeführt zu haben. Auch die Einführung eines Teilzeitreferendariats, das seit Anfang dieses Jahres in das Deutsche Richtergesetz aufgenommen wurde, ist auf eine Initiative des scheidenden Präsidenten des GJPA zurückzuführen. Zuletzt war Groß an dem Zustandekommen einer Vereinbarung über die Kooperation bei der computergestützten Durchführung des Zweiten juristischen Staatsexamens mit der Freien Universität beteiligt.

Zur Verabschiedung erklärt Berlins Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck: „Mit Martin Groß verliert das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt Berlin und Brandenburg einen prägenden Präsidenten, der Reformen gegenüber sehr offen war. Nicht zuletzt an der Neuformulierung des § 5a Deutsches Richtergesetz war Groß beteiligt, also der Einbindung der Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in die juristische Ausbildung. Auch bei der Aufarbeitung der Geschichte der Senatsverwaltung für Justiz und dem Aufdecken von Kontinuitäten von Juristenkarrieren nach dem NS in der Verwaltung hat sich Groß sehr verdient gemacht. Im Namen der Berliner Justiz danke ich Martin Groß für seine herausragende Tätigkeit.“

Berlins Staatssekretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Saraya Gomis, sagt: „Ich bin sehr dankbar, dass ich fast anderthalb Jahre mit Herrn Groß als Institution, Wissensschatz und freundliche Eminenz zusammenarbeiten durfte. Im Lichte der kommenden und gegenwärtigen Herausforderungen im Bereich Justiz hat Herr Groß als Vater des GJPA stets Impulse gesetzt, die das Wohl der angehenden Jurist*innen berücksichtigten. Er war ein außerordentlicher Teamplayer und hat seinen Abschied im Sinne eines fließenden Überganges hervorragend vorbereitet.
Unseren Austausch werde ich immer als Gewinn in Erinnerung behalten und freue mich auf weitere Gespräche, wenn wir beide im Ruhestand sind. Die SenJustVA wird Herrn Groß außerordentlich vermissen.“

Zum Hintergrund: Das GJPA ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages nimmt das Amt seit dem 1. Januar 2005 folgende Aufgaben für beide Bundesländer wahr: die Durchführung der juristischen Staatsprüfungen, die Anerkennung von ausländischen juristischen Abschlüssen sowie die Aus- und Fortbildung. Organisatorisch ist das GJPA aktuell der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung als Abteilung IV angegliedert.