Nach Unfall in Neukölln: Überlassungsverbot für hochmotorisierter Kraftfahrzeuge an Fahranfänger*innen

Pressemitteilung vom 18.10.2021

Am Wochenende hat ein 19-Jähriger hat mit einem geliehenen 610 PS-starken Sportwagen die Kontrolle verloren und mehrere Menschen verletzt.

Justizsenator Dr. Dirk Behrendt fordert: „Es ist irrsinnig, dass ein 19-Jähriger mit 610-PS durch die Stadt rasen kann. Die individuelle Freiheit endet da, wo eine Gefahr für die Allgemeinheit entsteht. Wir brauchen dringend ein Überlassungsverbot hochmotorisierter Kraftfahrzeuge an Fahranfänger. In Berlin ist die Zahl der Strafverfahren gegen Raser in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In den vielen Fällen, wie dem am Wochenende, gehören die Fahrzeuge nicht den Fahrern, was für die Justiz die Beschlagnahme und Einziehung erschwert. Deshalb wollen wir den Hebel bei den Vermietern ansetzen. Die Koalitionsverhandlungen im Bund sind nun gefragt, dass unsere Straßen nicht weiter zu Rennstrecken verkommen.“

Das Land Berlin hatte im Sommer über eine Bundesratsinitiative ein zivilrechtliches Überlassungsverbot von hochmotorisierten Fahrzeugen für Fahranfänger angestrebt. Rechtsgeschäfte, die gegen das Verbot verstoßen, wären dann gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nichtig. Das hätte die große Mehrzahl der Anbieterinnen und Anbieter von hochmotorisierten Fahrzeugen davon abgehalten, ihre Fahrzeuge entgegen dem gesetzlichen Verbot zu überlassen.
Vermieter, die entgegen dem Verbot vermieten, würden Gefahr laufen, die gewerberechtliche Zulassung zu verlieren. Der Bundesrat hat die Bundesratsinitiative am 17. September 2021 abgelehnt.