Coronakrise: Der Rechtsstaat bleibt handlungsfähig

Pressemitteilung vom 23.03.2020

Wie in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens hat auch die Berliner Justiz die Arbeit auf einen Notbetrieb heruntergefahren. Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, um eine allzu schnelle Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich zu verhindern. Trotzdem und gerade in der Krise muss der Rechtsstaat handlungsfähig bleiben. Dies gilt neben der Bearbeitung, beispielsweise von Haftsachen, schweren Gewaltdelikten und Staatsschutzdelikten insbesondere auch für drohende Räumungen oder Stromsperren, die Inobhutnahme von Kindern und Fälle häuslicher Gewalt.

Damit die Menschen ihre Rechte auch weiterhin wahrnehmen können wurden in der am Sonntag vom Senat beschlossenen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus mit Blick auf die Justiz und die Rechtspflege wichtige Ausnahmen getroffen. So ist die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine beispielsweise bei Behörden, Gerichten, Rechtsantragsstellen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren ausdrücklich weiterhin möglich.

Hierzu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:

„Auch wenn das Virus uns alle vor große Herausforderungen stellt, muss der Rechtsstaat handlungsfähig bleiben. Dabei gilt es eine Balance zu finden: Einerseits muss alles zur Eindämmung des Coronavirus unternommen werden, andererseits müssen die Menschen auch in diesen schwierigen Zeiten ihre Rechte wahrnehmen können. Diesen schmalen Grat beschreiten wir und bitten dabei um Ihr Vertrauen und Verständnis.“