Angesichts der Corona-Pandemie steht der Berliner Justizvollzug vor großen Herausforderungen. Bislang gibt es zwar keinen bestätigten Corona-Fall in einer Berliner Anstalt. Trotzdem bereitet sich der Justizvollzug darauf vor, personelle und medizinische Ressourcen vorzuhalten. Für den Fall von Erkrankungen oder Quarantäne steht dann Personal bereit. Aus diesem Grund haben der Justizsenator Dr. Dirk Behrendt, die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers sowie die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten in Berlin am 16. März 2020 folgende Maßnahmen vereinbart, die ab heute umgesetzt werden:
- Die Vollstreckung von rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafen von weniger als drei Jahren wird bis zum 15. Juli 2020 aufgeschoben. Das gilt allerdings nur für verurteilte Personen, die sich nicht bereits in Untersuchungshaft befinden. Darüber hinaus darf keine Vollstreckungsverjährung drohen und es dürfen keine zwingenden Gründe im Einzelfall dagegensprechen.
- Die Vollstreckung sämtlicher Ersatzfreiheitsstrafen wird bis zum 15. Juli 2020 unterbrochen, d.h. alle inhaftierten Personen, die sich ausschließlich zu diesem Zweck in einer Haftanstalt befinden, werden vorübergehend entlassen. Derzeit verbüßen 271 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Bereits seit 13. März 2020 gilt ein viermonatiger Vollstreckungsaufschub für Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin. Bei diesen Verurteilten handelt sich um Menschen, die eine Geldstrafe, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht gezahlt haben und gegen die deshalb ersatzweise Freiheitsstrafen verhängt worden sind.
- Nach Absprache mit dem brandenburgischen Justizministerium wird vorübergehend der Vollzug von Jugendarrest (§§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 86f. JGG) in der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg ausgesetzt. Am 22. März 2020 soll die Entlassung sämtlicher dann noch im Jugendarrest befindlicher Personen erfolgen. Nach derzeitigem Belegung betrifft das 19 männliche und eine weibliche Jugendliche.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „An vorderster Stelle steht für uns die Sicherheit in den Anstalten. Ich bin den Strafverfolgungsbehörden in Berlin dankbar, dass sie uns dabei unterstützen, durch Vollstreckungsaufschub den Justizvollzug zu entlasten. So sind wir vorbereitet, sollte die Corona-Pandemie auch unsere Mitarbeitenden in den Gefängnissen treffen.“
Dazu erklärt die Generalstaatsanwältin von Berlin, Margarete Koppers: „Die Sicherheit und Ordnung in den Haftanstalten gebieten einschneidende Maßnahmen. Haftanstalten, Polizei und Strafverfolgungsbehörden können sich so auf die Fälle konzentrieren, die aus dem Bereich der Schwerstkriminalität stammen. Die – weitere – Vollstreckung sämtlicher Strafen wird sodann eingeleitet werden, wenn sich die Situation beruhigt haben wird.“