Bei häuslicher Gewalt bleibt die Justiz handlungsfähig - auch im Lockdown

Pressemitteilung vom 15.12.2020

In der Krise bleibt der Rechtsstaat handlungsfähig. Dies gilt neben der Bearbeitung, beispielsweise von Haftsachen, insbesondere auch für die Inobhutnahme von Kindern und Gewaltschutzverfahren bei Fällen häuslicher Gewalt. Die Familiengerichte bleiben deshalb offen. Auch die Strafverfolgungsbehörden arbeiten weiter und bleiben sowohl für die Polizei als auch Strafverteidiger*innen ansprech- und erreichbar.

Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Wir sind auf einen Anstieg häuslicher Gewalt vorbereitet. Die Gewaltschutzambulanz bleibt geöffnet, damit Gewaltdelikte rechtssicher dokumentiert werden können. Die Familiengerichte bleiben ebenfalls erreichbar. Um die Feiertage herum herrscht beim Familiengericht erfahrungsgemäß Hochkonjunktur. Vor den Feiertagen geht es um den Weihnachtsumgang. Nach den Feiertagen geht es um Gewalt unter dem Weihnachtsbaum. In dieser Zeit lassen wir die Betroffenen nicht im Stich.“

An den Familiengerichten der Hauptstadt sind die Rechtsantragstellen auch in der Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar geöffnet.
Sie sind erreichbar am

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (030/90175-451),
Amtsgericht Pankow/Weißensee (030/90245-0),
Amtsgericht Schöneberg (030/90159-279) und
Amtsgericht Köpenick (030/90247-472).

Für Opfer häuslicher und interpersoneller Gewalt, Kindesmisshandlung oder Gewalt im Dienst bietet die Gewaltschutzambulanz der Berliner Charité eine kostenlose rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation ihrer Verletzungen. Zudem gibt es mobile Dienste für Opfer sexualisierter Gewalt in den Rettungsstellen der Charité, stationär versorgter Opfer in ganz Berlin, Frauen in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen und Kindern in den 5 Kinderschutzambulanzen. Die Gewaltschutzambulanz Berlin ist unter folgender Nummer werktags zwischen 08:30-15:00 Uhr erreichbar (030 450 570 270, https://gewaltschutzambulanz.charite.de/). Weiterhin können bei Bedarf auch kostenlose Beratungen in der Gewaltschutzambulanz durch die Opferhilfe e.V. erfolgen, damit die Opfer unkompliziert vor Ort weitere Unterstützung erhalten. Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Termin für die rechtsmedizinische Untersuchung.

Zum Anstieg der häuslichen Gewalt und der Kindesmisshandlung während des Lockdowns im Frühjahr finden Sie hier Informationen: