§ 219a StGB endlich streichen

Pressemitteilung vom 12.10.2018

Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt.

Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt:

„Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, § 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der Paragraf erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft. Ich kann deshalb die Bundesregierung und die Justizminister der Länder nur bitten, ihre Blockade aufzugeben.“

Hintergrund: Berlin hat im Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) eingebracht. Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen unterstützen den Gesetzentwurf.