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Zuwendungsdatenbank

Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung).

Die Veröffentlichung der vergebenen Zuwendungen an Träger und Projekte finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen.