Ausländer- und Integrationsbeauftragte - Rechtsberatung im Migrationsrecht
Ratsuchende können sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration wenden. Das Amt hat seit seinem Bestehen im Jahr 1981 eine Beratungsstelle mit wöchentlichen Beratungszeiten eingerichtet. Seit 2016 gibt es mit dem Willkommenszentrum Berlin eine weitere Beratungsstelle. Gegründet wurde es durch den Berliner Senat mit dem Ziel, einen Beitrag zur besseren Integration aller neuzugewanderten Berlinerinnen und Berliner zu leisten.
Zu diesen Themen können Sie sich beraten lassen:
- Einreise in das Bundesgebiet / Visa
- Aufenthaltstitel
- Familiennachzug (Ehegattennachzug, Kindernachzug...)
- Studiumsaufenthalt
- Erwerbstätigkeitserlaubnis
- Freizügigkeitsrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger und Familienangehörige
- Verbesserung des Aufenthaltsstatus
- Einbürgerung
- Beendigung des Aufenthaltsrechts
- Aufenthaltsrechtliche Lösungsmöglichkeiten bei statuslosem Aufenthalt
- Härtefallkommission
- Asylverfahren, Dublin-Verfahren
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
Zuständige Behörden
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.