Ab heute: Kostenfreier Eintritt in Hallenbädern für Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder berlinpass-BuT

Pressemitteilung vom 15.02.2023

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder des berlinpass-BuT können ab heute kostenfrei in Berliner Hallenbädern schwimmen. Die Zeitfenster für kostenfreien Eintritt sind Montag bis Freitag 10-15 Uhr sowie den gesamten Samstag. Nach Vorlage des Berechtigungsnachweises bzw. berlinpass-BuT und eines Ausweisdokuments erhalten Besucherinnen und Besucher ein spezielles „0 EUR-Ticket“. Circa 680.000 Erwachsene, Jugendliche und Kinder können nun bis zum Ende des Jahres kostenlos schwimmen gehen.

Das Angebot gilt In folgenden Berliner Bädern:

  • Stadtbad Mitte – James Simon
  • Schwimmhalle Fischerinsel
  • Stadtbad Tiergarten
  • Kombibad Seestraße Hallenbad
  • Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park
  • Wellenbad am Spreewaldplatz
  • Stadtbad Schöneberg – Hans Rosenthal
  • Stadtbad Charlottenburg -Alte Halle-
  • Stadtbad Spandau-Nord
  • Kombibad Spandau Süd Halle
  • Stadtbad Wilmersdorf I
  • Schwimmhalle Hüttenweg
  • Hallenbad Märkisches Viertel
  • Stadtbad Lankwitz
  • Schwimmhalle Finckensteinallee
  • Stadtbad Tempelhof
  • Kombibad Mariendorf Halle
  • Stadtbad Neukölln
  • Kombibad Gropiusstadt Halle
  • Schwimmhalle Baumschulenweg
  • Kleine Schwimmhalle Wuhlheide
  • Schwimmhalle Allendeviertel
  • Schwimmhalle Sewanstraße
  • Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz
  • Schwimmhalle Buch
  • Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz Helmut Behrendt
  • Schwimmhalle Zingster Straße
  • Schwimmhalle Kaulsdorf
  • SSE / Schwimm- u. Sprunghalle im Europasportpark

Die kostenfreien Zeitfenster wurden auf der Sitzung des Berliner Senats am 07.02.2023 nach Vorlage von Senatorin Spranger und Senatorin Kipping beschlossen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1292170.php