Sozialsenatorin Breitenbach zu den Mietzuschüssen ab 1. Juli 2021: „Die Erhöhung der Mietzuschüsse stärkt einkommensschwache Haushalte.“

Pressemitteilung vom 29.06.2021

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Ab dem 1. Juli werden die Mietzuschüsse für einkommensschwache Haushalte nach der Ausführungsvorschrift für die Übernahme von Wohnkosten (AV-Wohnen) erhöht. Darin ist festgelegt, welche Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter oder vom Sozialamt für Empfängerinnen und Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernahmefähig sind. Im Land Berlin werden die Richtwerte für übernahmefähige Mieten auf der Grundlage eines Angemessenheitskonzepts ermittelt, für die auch der Berliner Mietspiegel in seiner aktuellen Fassung herangezogen wird. Die aufgrund des Berliner Mietspiegels vom 6. Mai 2021 erhöhten Richtwerte für die Bruttokaltmiete führen damit auch zu einer Übernahme von gestiegenen Wohnkosten der Mieterinnen und Mieter.

Sozialsenatorin Elke Breitenbach: „Die Erhöhung der Mietzuschüsse stärkt einkommensschwache Haushalte und ist angesichts der Pandemiesituation wichtiger denn je.“

Das Rundschreiben mit allen neuen Richtwerten finden Sie hier:

www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2021_06-1094401.php

(Berechnungshinweis: Der Richtwert für die monatliche Bruttokaltmiete wird ermittelt durch die abstrakt angemessene Wohnfläche in Quadratmeter multipliziert mit der Summe aus der Nettokaltmiete nach dem Berliner Mietspiegel und dem Durchschnittswert der kalten Betriebskosten pro Quadratmeter.)