Mehr Wohnungen für Geflüchtete – Berliner Senat startet Pilotprojekt

Pressemitteilung vom 09.06.2020

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Der Berliner Senat will es für Menschen mit Fluchtgeschichte leichter machen, in Berlin eine Wohnung zu finden. Das politische Ziel ist, für diese Menschen die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben zu fördern. Für geflüchtete Menschen, die eine Wohnung suchen, ist es besonders schwer. Sie sind häufig von Diskriminierung betroffen und benötigen besondere Unterstützung.

Deshalb haben in den vergangenen Monaten mehr als 50 Akteurinnen und Akteuren im Rahmen eines stadtweiten Runden Tisches die ersten Schritte und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Daran beteiligt haben sich Mitarbeitende aus den Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS), für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) und für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) sowie der Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen, der Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement (KoordFM) und dem Willkommenszentrum der Integrationsbeauftragten des Landes Berlin.
Auch die Bezirksämter, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), das Berliner Job-Center, wohnungswirtschaftliche Verbände und Wohnungsunternehmen, der Flüchtlingsrat, Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer nahmen teil.

Ein zentrales Ergebnis des Runden Tisches ist die Einrichtung eines Pilotprojektes zur Wohnraumakquise, das für eine Vermietung an Geflüchtete wirbt, Fragen von Vermieterinnen und Vermietern beantwortet und – gemeinsam mit bezirklichen Projekten – bei der Vermittlung an Mieterinnen und Mieter unterstützt.

Das Interessensbekundungsverfahren für interessierte Träger läuft noch bis zum 23.6.2020 und ist auf der Homepage der Integrationsbeauftragten einsehbar: www.berlin.de/lb/intmig/service/aktuelles/artikel.936642.php

Staatssekretär für Integration Daniel Tietze:
„Der Wunsch von Geflüchteten aus den Gemeinschaftsunterkünften in Mietwohnungen umzuziehen, ist in den Zeiten von Corona noch stärker geworden. Mit dem Pilotprojekt zur Wohnraumakquise möchten wir dazu beitragen, dass dafür mehr Wohnungen zu Verfügung stehen. Kontinuierlich wollen wir weitere, noch bestehende Hürden abbauen, damit Menschen mit Fluchtgeschichte leichter in eine Mietwohnung ziehen können.“

Das LAF hat im Jahr 2019 insgesamt 1.984 Asylsuchende in Wohnungen vermittelt,
davon 677 Menschen in 362 Wohnungen über das Kontingent „Wohnungen für Flüchtlinge“ (WfF). Zehn Integrationslotsen und Lotsinnen helfen Wohnungssuchenden bei der Antragstellung, bei der Wohnungsbesichtigung und beim Vertragsabschluss. Der Kooperationsvertrag WfF wird in den Jahren 2020/2021 verstetigt.

Staatssekretär für Wohnen Sebastian Scheel:
„Die Versorgung mit angemessenem und vor allem bezahlbarem Wohnraum ist eines der zentralen Anliegen dieses Senats. Dabei unterscheiden wir nicht, ob die Menschen hier geboren oder erst vor kurzem nach Berlin gezogen sind, ob sie sich ein Leben hier freiwillig ausgesucht haben oder ob sie als Schutzsuchende kommen. Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch über 100 Wohnungsbaugenossenschaften sind in Berlin wichtige Partner bei der Bereitstellung preiswerten Wohnraum. Deshalb fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den genossenschaftlichen Neubau und den Erwerb von bestehenden Wohngebäuden durch Genossenschaften und hat die Landeseigenen in der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ zu einer sozialen Wohnungs- und Mietenpolitik verpflichtet.“

Einem Großteil der Geflüchteten wird mit einem Wohnberechtigungsschein der Zugang zu eigenem Wohnraum ermöglicht. 60 Prozent der jährlich wiedervermieteten Wohnungen im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden an WBS-Berechtigte zur ortsüblichen Vergleichsmiete vergeben. Geregelt werden sollen auch die Zugangsvoraussetzungen für Menschen mit einer Ausbildungsduldung.

Staatssekretärin für Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Margit Gottstein:
„Die Hürden, eine Wohnung zu finden, werden selbst für gut situierte Haushalte in Berlin immer höher. Besonders hoch – davon zeugt die Arbeit der Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen – sind diese Hürden jedoch für Wohnraumsuchende mit Migrationsgeschichte, insbesondere geflüchtete Menschen. Sie sind häufig von Diskriminierung betroffen und benötigen besondere Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, im Sinne der am Runden Tisch erarbeiteten Strategien. Ich freue mich, dass wir gemeinsam entsprechende Hilfsangebote auf den Weg bringen konnten. Gleichzeitig beobachte ich mit Sorge, dass sich im Kontext der Pandemie die Selektion bei der Vergabe von Wohnraum und diskriminierende Nachbarschaftskonflikte verschärfen – hier haben wir akuten Handlungsbedarf, gemeinsam gegen Diskriminierung anzugehen.“

Als Broschüre ist jetzt eine Dokumentation zum Abschluss des Runden Tisches „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung geflüchteter Menschen“ erhältlich. Sie fasst die Ergebnisse der Diskussionen und praxisnahe Lösungen für die Wohnraumversorgung Geflüchteter zusammen.

Die Broschüre kann in den beteiligten Senatsverwaltungen bestellt werden bzw. direkt auf der Webseite der SenIAS eingesehen werden.
www.berlin.de/koordfm/themen/wohnen