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Arbeitsgericht Berlin

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie ist dreistufig aufgebaut und besteht aus

  • den Arbeitsgerichten (Eingangsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten unabhängig vom Streitgegenstand und dessen Wert),
  • den Landesarbeitsgerichten (Rechtsmittelinstanz) und
  • dem Bundesarbeitsgericht (Rechtsmittelinstanz).

Die Berliner Gerichte für Arbeitssachen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin) gehören dem Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen an.

Internetauftritt des Arbeitsgerichts Berlin

Kontakt

Arbeitsgericht Berlin Magdeburger Platz 1 10785 Berlin Telefon: (030) 90171-0 Telefax: (030) 90171-222/333

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