Auch wenn die EU nicht für das Thema Bildung zuständig ist (vergl. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und dies im Zuständigkbereich der einzelnen Mitgliedstaaten liegt, wird von der EU unterschiedlichstes Unterrichtsmaterial zum Thema EU/Europa für alle Altersgruppen angeboten und die Teilnahme an Projekten für Schulen ermöglicht. Durch den Föderalismus in Deutschland liegt die Kulturhoheit (Art. 30, Art. 70 GG) bei den 16 Bundesländern. Das bedeutet, jedes Bundesland regelt sein Schulsystem und auch die Inhalte der Rahmenllehrpläne in eigener Verantwortung. In Berlin ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie der zentrale Ansprechpartner für Bildungsfragen und bietet auch zahlreiche Informationen zum Thema EU und Internationales an.
Darüber hinaus werden auch regelmäßig Angebote und Projektideen von weiteren Einrichtungen zur Verfügung gestellt, die wir hier beispielhaft mitvorstellen.