Juristische Expertise zum Sorgerechtsentzug bei lesbischen und bisexuellen Müttern liegt vor
Pressemitteilung vom 24.04.2026
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Anlässlich des Internationalen Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am 26. April veröffentlicht unser Haus eine juristische Expertise zu der Frage, welche Verantwortung die Bundesrepublik Deutschland für die historische Aufarbeitung beim Sorgerechtsentzug bei lesbischen und bisexuellen Müttern trägt und welche rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Lesbische und bisexuelle Mütter in der Bundesrepublik Deutschland lebten nach den aktuellen historischen Studien bis in die 80er Jahre mit der Angst, dass die Gerichte ihnen bei Scheidungen die Sorge für ihre Kinder entziehen konnten, nur weil sie in einer partnerschaftlichen Beziehung mit einer Frau gelebt hatten.
In ihrer juristischen Expertise kommt Dr. Susanna Roßbach zu dem Ergebnis, dass Sorgerechtsentzüge, die mit der sexuellen Orientierung der Mutter begründet werden, als Verletzung von Menschenrechten anzusehen seien. Der Staat trage Verantwortung für die Aufarbeitung dieses historischen Unrechts. Der Staat könne politische Maßnahmen ergreifen oder gesetzliche Entschädigungsmöglichkeiten für betroffene Familien schaffen.
Die vorliegende Expertise soll nun dazu beitragen, die Situation der betroffenen Frauen sichtbar zu machen. Seitens der Betroffenen besteht ein Bedürfnis nach Aufarbeitung, Anerkennung und ggf. Entschädigung.
Mit der juristischen Expertise setzt der Berliner Senat sein Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 um, den Sorgerechtsentzug bei lesbischen und bisexuellen Müttern historisch aufzuarbeiten. Zusammen mit der Deutschen Klassenlotterie Berlin fördert Berlin zudem eine historische Studie der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld „Aufarbeitung und Erforschung des Sorgerechtsentzugs aus antilesbischen Motiven in Berlin“.
Die Expertise zum Download:
www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/lsbti/materialien/schriftenreihe/
Die wichtigsten Aussagen der Expertise:
- Die Expertise beschäftigt sich mit der Frage, welche Verantwortung den Bund bei der Aufarbeitung von Sorgerechtsentzügen aufgrund der sexuellen Orientierung der Mutter trifft und welche rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten bestehen.
- Die Autorin stellt fest, dass die familienrechtlichen Grundlagen, die bestimmten, nach welchen rechtlichen Kriterien einem Elternteil das Sorgerecht zugewiesen wurde, zu spezifischen Risiken für lesbische und bisexuelle Frauen führten.
- Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass Sorgerechtsentzüge, die mit der sexuellen Orientierung der Mutter begründet werden, als Verletzung von Menschenrechten zu qualifizieren seien. Die Autorin stellt fest, dass sich aus einer Gesamtschau zentraler Verfassungsnormen ergebe, dass der Staat Verantwortung für die Aufarbeitung historischen Unrechts trägt.
- Die Autorin kommt ferner zu dem Ergebnis, dass es im geltenden Recht keine Möglichkeit der Anerkennung oder Wiedergutmachung, noch eine realistische Möglichkeit der Entschädigung gebe.
- Die Expertise schließt mit Handlungsmöglichkeiten für den Bund ab: Zum einen könne der Staat politische Maßnahmen ergreifen. Möglich sei zum Beispiel eine Debatte im Bundestag oder ein Beschluss einer Fachminister*innenkonferenz, in denen das Unrecht der betroffenen Mütter offiziell anerkennt und öffentlich sichtbar gemacht wird. Auch die Förderung von weiterer Forschung, von Community-Projekten oder von Awareness-Kampagnen könne zur Aufarbeitung beitragen. Möglich sei auch eine neue gesetzliche Entschädigungsmöglichkeit für Familien, die von einer menschenrechtswidrigen Sorgerechtszuweisung betroffen waren. Geklärt werden müsste dann, wer einen Anspruch auf Entschädigung haben soll, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie hoch der Anspruch sein soll.