Reform des Berliner Zuwendungsrechts ist startklar für die Umsetzung - Rechnungshof gibt grünes Licht
Pressemitteilung vom 01.08.2025
Die Reform des Berliner Zuwendungsrechts steht. Der Berliner Rechnungshof hat den umfassenden Reformen zugestimmt und die Senatsfinanzverwaltung hat nun die aktualisierte Rechtsgrundlage in den Ausführungsvorschriften veröffentlicht. Jetzt beginnt die praktische Umsetzung: die neuen Ausführungsvorschriften können mit dem nächsten Antrag angewendet werden.
Mit diesen Reformen wird die Verwaltung von Zuwendungen sowohl für Träger als auch die Verwaltung selbst deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet
Der häufig hohe Verwaltungsaufwand wird nun reduziert, durch neue rechtliche Grundlagen werden Abläufe verschlankt und in Zukunft durch eine digitale Lösung unterstützt. Insgesamt wurden 26 Reformvorschläge beschlossen, die nun nach und nach umgesetzt werden. Die Auswahl und Priorisierung der Reformvorschläge hat in einem partizipativen Prozess stattgefunden: An den Ergebnissen haben über 300 Akteure mitgearbeitet, neben drei Senatsverwaltungen auch der Rechnungshof von Berlin und viele Träger.
*Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierun*g: „Mit dem neuen Zuwendungsrecht wollen wir Bürokratie abbauen und es den Trägern einfacher machen. Viele Organisationen stemmen tagtäglich wichtige Aufgaben und müssen sich obendrein noch durch komplizierte Verwaltungsprozesse kämpfen. Genau da setzen wir an: Durch klarere und einfachere Abläufe schaffen wir mehr Freiraum für das, worum es wirklich geht – die inhaltliche Arbeit für die Berlinerinnen und Berliner. Das stärkt den Zusammenhalt und macht unsere Stadt lebenswerter.“
Stefan Evers, Senator für Finanzen: „Die Reform des Zuwendungsrechts ist ein gutes Beispiel für die Modernisierung der Berliner Verwaltung. Wir haben uns ressortübergreifend Gedanken darüber gemacht, wie wir bürokratische Prozesse entschlacken und Bearbeitungszeiten reduzieren können. Im Ergebnis haben wir die Vorgänge vereinfacht und digitalisiert. Dies erleichtert die Arbeit für die Verwaltung – vom Antrag bis zur Genehmigung. Gleichzeitig unterstützen wir damit die Zuwendungsempfänger bei ihrer wichtigen Arbeit für die Stadt. Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren: den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin.“
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir befreien das Zuwendungsrecht von hinderlichen bürokratischen Regelungen, um effizienter zu werden. Dies ein wichtiger Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau. Es ist Zeit für ein klareres und verständlicheres Regelwerk! Mit den aktuellen Ergebnissen kommen wir damit auch einen großen Schritt weiter Richtung Digitalisierung der Zuwendungsbearbeitung.“
Weitere Informationen:
www.berlin.de/sen/asgiva/service/zentrale-ansprechstelle-zuwendungen/
www.berlin.de/sen/asgiva/service/zuwendungen/reform-des-berliner-zuwendungsrechts-1340210.php
Hintergrund:
Die Neuerungen betreffen verschiedene Bereiche im Zuwendungsprozess. Im Folgenden werden einige davon aufgeführt:
Eine wichtige Neuerung ist die flexiblere Handhabung der Mittel. Künftig können Mittel im Finanzplan einfacher und ohne zusätzlichen Antrag umgewidmet werden: Abweichungen von bis zu 30 Prozent der Gesamtsumme sind nun genehmigungsfrei möglich. Diese Änderung gibt den Projektträgern mehr Spielraum, zum Beispiel bei steigenden Materialpreisen oder kurzfristigen Bedarfsschwankungen – etwa bei einem Kinderfest.
Auch bei der Verrechnung von zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb der Projektziele gibt es mehr Flexibilität: Diese können nun ohne Antrag ausgeglichen werden. Das erleichtert den Umgang mit realen Bedingungen, etwa wenn ein Träger bei einer Nachbarschaftsaktion Spendeneinnahmen erzielt, aber die Materialkosten höher ausfallen als erwartet.
Auch das bislang aufwendige Vergabeverfahren wurde grundlegend reformiert. Die Regeln sind nun nach Auftragswerten gestaffelt: Bei kleineren Aufträgen bis 5.000 Euro genügt ein formloser Preisvergleich – beispielsweise, wenn ein Kulturevent Veranstaltungstechnik benötigt. Bei Aufträgen unter 500 Euro entfallen die Vergaberegeln sogar vollständig.