Verlängerung des Programms zur Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie beschlossen: Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Berlin bis 2026

Pressemitteilung vom 27.12.2024

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Bis Ende 2026 erhalten Arbeitgeber:innen auch weiterhin zusätzliche Unterstützung, wenn sie gezielt Menschen mit Behinderung beschäftigen oder ausbilden. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm ist das zweite Mal bis zum 31.12.2026 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Arbeitgeber:innen, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine sogenannte Arbeitsplatzunterstützung in Höhe von 20 Prozent des Arbeitsentgelts.

Auch das Thema Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Thema. Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderten Menschen bis einschließlich 01.10.2026 einen Ausbildungsplatz anbieten, erhalten zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie. Die Höhe der Prämie beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenem ersten Ausbildungsjahr.

Cansel Kızıltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Eine wirkliche Teilhabe heißt auch, an der Arbeitswelt und dem ersten Arbeitsmarkt teilhaben zu können. Mit dem Arbeitsmarktprogramm möchten wir Arbeitgebende motivieren, schwerbehinderte Menschen einzustellen oder auszubilden. Denn als Arbeits- und Sozialsenatorin liegen mir gerechtere und inklusivere Zugänge für Menschen mit Behinderungen in Berlin sehr am Herzen.“

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: „Die Verlängerung des Berliner Arbeitsmarktprogramms ist ein wichtiges Signal für die Inklusion schwerbehinderter Menschen. Wir schaffen weiterhin gezielt Anreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen einzustellen und auszubilden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und dem Inklusionsamt stellt sicher, dass die Unternehmen umfassend beraten und unterstützt werden.“

Hintergrundinformationen:

Eine Arbeitsplatzunterstützung erhalten Arbeitgeber:innen, die folgende Personengruppen einstellen:

  • Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,
  • schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
  • schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden.

Sowohl die Arbeitsplatzunterstützung als auch die Inklusionsprämie können durch den/die Arbeitgeber:in bei der für den Wohnsitz des Arbeitnehmers/Auszubildenden zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

Arbeitgeber:innen, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap einstellen, die während der Zeit ihrer Berufsausbildung in Betrieben oder Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt sind, müssen die Inklusionsprämie beim Inklusionsamt Berlin im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragen. Entsprechende Anträge können abgerufen werden unter folgendem Link: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/arbeitgeber/