Das Verfahren zur Vergabe ist zweistufig. Die Schulen reichen zuerst einen schriftlichen Bewerbungskatalog ein und nehmen nach erfolgreicher Bewertung durch die Jury an einem Audit teil.
Dabei werden folgende Themenbereiche begutachtet:
- Begleitung und Förderung der Jugendlichen im Prozess der Beruflichen Orientierung
- Einordnung der Beruflichen Orientierung in die Lehr- und Lernprozesse der Schule
- Kooperationen und Netzwerke
Für die schulischen Audits werden Auditor/-innen aus den Bereichen Unternehmen, Beratung (Agenturen für Arbeit, Kammern, Verbände, Stiftungen, …) und Schule gewonnen. Die Auditorinnen und Auditoren arbeiten ehrenamtlich und werden entsprechend qualifiziert.
Mitglieder der Initiative Qualitätssiegel bilden die Jury und entscheiden über die Vergabe des Siegels. Ein Rechtsanspruch auf das SIEGEL besteht nicht.
Die Geltungsdauer für das Siegel beträgt vier Jahre. Nach drei Jahren SIEGEL-Laufzeit kann sich jede zertifizierte Schule für eine Re-Zertifizierung bewerben. Diese Re-Zertifizierung besitzt ebenfalls eine Gültigkeit von vier Jahren. Bei der Re-Zertifizierung geht es vornehmlich darum, die Weiterentwicklung des Prozesses der beruflichen Orientierung an der Schule sichtbar zu machen.