Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung legt die Ordnungsmittel fest, hat Vereinbarungen abgeschlossen und genehmigt die Schulprogramme, auf deren Grundlage die Berufliche Orientierung in den Schulen durchgeführt wird:
- Schulgesetz für Berlin § 3 (3) Nr. 8 i. V. m § 4 (7)
- Verordnung über die Sekundarstufe I
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
- Sonderpädagogikverordnung
- Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekundarstufe I
- Verwaltungsvorschrift zum Übergang in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen und in die gymnasiale Oberstufe der ISS
- Rahmenlehrplan 1-10 für die Berliner Schule
- Curriculare Vorgaben für die gymnasiale Oberstufe und den Zusatzkurs Studium und Beruf
- Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung im Land Berlin
- Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung der Beruflichen Orientierung in Berlin
- Schulprogramm
- Schulinternes Curriculum
- Schulinternes BO-Konzept