Studienvorbereitung

Klavierspielerin der SVA

Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) bietet die Möglichkeit, sich intensiv auf ein Musikstudium oder ein musikbezogenes Studium vorzubereiten. Zusätzlich zum Hauptfach erhalten die Schüler Un­terricht in einem Pflichtfach sowie in Ensemble- und Ergänzungsfächern als Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung zum Stu­dium. Die Ausbildung orientiert sich an den Zugangsbedingungen von Universitäten und Musikhochschulen.

Aufnahme in die Studienvorbereitende Ausbildung

Nach Beratung mit dem Hauptfachlehrer und auf dessen Emp­feh­lung stellen die Schüler einen schriftlichen Antrag zur Auf­nah­me in die SVA. Danach müssen sie sich einer Eignungsprü­fung unterziehen, in der sie eine überzeugende Leistung in ih­rem instrumentalen oder vokalen Hauptfach darbieten sol­len. Die Aufnahme in die SVA kann ab dem vollendeten 13. Lebensjahr (spätestens jedoch im 20. Lebensjahr) erfolgen. Ausnahmen bilden hierbei Schüler mit dem Hauptfach Gesang sowie Schüler, die frühzeitig eine musikalische Hochbegabung zeigen und sich auf die Zugangsprüfung an einem musikbezogenen Gymnasi­um in Berlin dem Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Gymnasium und dem Julius-Stern-Konservatorium vorbereiten.

Zwei Schülerinnen der Musikschule spielen Violine im Rahmen des Kunstfestes

Weiterführung in der Studienvorbereitenden Ausbildung

Die Schüler weisen ihr Können in jährlichen Prüfungen im Haupt- und Pflichtfach sowie in Ensemble- und Ergänzungsfä­chern nach. Durch Teilnahme an Wettbewerben und Mitwirkung in öffentlichen Veranstaltungen erwerben sie wichtige Auftrittserfahrungen für den angestrebten Beruf. Die Dauer der Ausbildung in der SVA beträgt vier bis sechs Jahre, wird aber generell bis zu den Zugangsprüfungen an Universitä­ten oder Musikhochschulen weitergeführt. Im Verlaufe der Ausbildung erhält der Schüler regelmäßige Be­ra­tung in fachlichen und organisatorischen Fragen durch seine Lehrer, die Fachgruppen- und Schulleitung.

Ausbildungsumfang

1 bis 2 Wochenstunden instrumentales oder vokales Hauptfach
1 Wochenstunde instrumentales oder vokales Pflichtfach
1 bis 2 Wochenstunden Ensemblefach
(z.B. Kammermusik, Chor, Orchester)
1 bis 2 Wochenstunden Musiktheorie/Gehörbildung

Entgelte

Entgeltpflichtig ist in der Studienvorbereitenden Ausbildung nur eine wöchentliche Hauptfachstun­de, die Teilnahme an allen ande­ren Unterrichtsstunden wird durch die Musikschule gefördert und ist entgeltfrei.