Wenn Sie über einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss verfügen, lassen Sie sich vor Aufnahme Ihrer pädagogischen Tätigkeit offiziell anerkennen. Diese Anerkennung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Einsatz im Personalschlüssel der Einrichtung berücksichtigt werden kann, und verbessert Ihre Chancen im Bewerbungsprozess erheblich.
Mit dem Anerkennungsbescheid ist es den Kitaträgern sowie den Trägern der eFöB möglich, Sie unkompliziert auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zu registrieren. Gleichzeitig erfahren Sie darin, welche Weiterbildungsauflagen Sie erfüllen müssen und wie Ihr konkreter Weg zur Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft aussieht.