Quereinstieg in den Regionalen Sozialen Dienst (RSD) im Jugendamt

Der Regionale Soziale Dienst (RSD) ist die Anlaufstelle im Jugendamt für die Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Erziehungsfragen, familiären Schwierigkeiten, schulischen Problemen oder bei Fragen zur Entwicklung des Kindes. Dort erhalten diese Entlastung und Unterstützung beispielsweise durch Hilfen zur Erziehung – ambulant, teilstationär oder stationär. Der RSD nimmt darüber hinaus alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes wahr.

Quereinstieg

Personen vor allem mit einem der folgenden Studienabschlüsse können als Quereinsteigende berücksichtigt werden:

  • Erziehungswissenschaften B.A. oder M.A., vorzugsweise mit Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Kindheitspädagogik B.A.
  • Heilpädagogik B.A.
  • Rehabilitationspädagogik B.A.
  • Soziale Arbeit M.A.
  • erziehungswissenschaftliche bzw. pädagogische Studiengänge, die durch Bachelor-/ bzw. Masterabschlüsse abgelöst wurden (insb. Diplom-Pädagogik, erziehungswissenschaftliche Magisterabschlüsse)

Weitere Voraussetzungen

Relevante Berufserfahrungen sowie relevante Fort- und Weiterbildungen sind weitere Voraussetzungen. Genauere Hinweise finden Sie in den Richtlinien zum Quereinstieg im RSD, welche Sie als Download Dokument nachfolgend vorfinden.

Gleichstellung

Quereinsteigende müssen im Quereinstiegsprozess individuell festgelegte Fortbildungsauflagen erfüllen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der festgelegten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt die tarifrechtliche Gleichstellung und die Feststellung der Eigenschaft als „sonstige Beschäftigte“, welche die Gleichstellung in der Personalentwicklung ermöglicht.

Downloads

  • Quereinstieg im RSD - Richtlinien für die bezirklichen Jugendämter

    PDF-Dokument (449.5 kB)