Ausbildung Erzieherberuf - Vier Kinder sitzen vor einer Erzieherin, die ein aufgeschlagenes Buch zeigt

Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher

Sie haben sich entschlossen eine Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin zu beginnen? Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen für Sozialpädagogik und dauert 3 Jahre. Es gibt die Möglichkeit der Vollzeitausbildung oder der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung.

Die Vollzeitausbildung wird als rhythmisiertes dreijähriges Vollzeitstudium angeboten, bei dem sich fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsteile (integrierte Praxisphasen) abwechseln. Das dreijährige berufsbegleitende Teilzeitstudium erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses begleitet durch eine Fachschule.

Voraussetzungen

Das müssen Sie mitbringen:

  • Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder einen jeweils gleichwertigen Abschluss oder Bildungsstand in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Einen der o.g. Abschlüsse in einem anderen Bildungsgang und eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung wie
    • Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich von mind. 2 Jahren oder
    • Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mind. 2 Jahren und der Nachweis einer für das Fachschulstudium förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
    • Berufstätigkeit im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen von mindestens drei Jahren oder
    • Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren

Möglichkeiten bei einer (erweiterten) Berufsbildungsreife (BBR/eBBR)

Falls Sie noch keinen MSA erworben haben und die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher anstreben, sind folgende Wege zu empfehlen:

Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin

Die zweijährige, vollzeitschulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt und ist im Schwerpunkt auf unterstützende Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen und in der ergänzenden Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen ausgerichtet. Nach erfolgreichem Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,7 und einer Note von mindestens 3,0 in der Berufspraxis (Praktikum) sowie dem gleichzeitigen Erwerb des MSA ist die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in nur zwei Jahren möglich. Bei einem erfolgreichen Abschluss in allen anderen Fällen kann die Aufnahme der regulären dreijährigen Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin erfolgen.

Alternativ ist nach Abschluss der Berufsfachschule zur Sozialpädagogischen Assistenz der Quereinstieg in Berliner Kindertageseinrichtung oder in der ergänzenden und außerschulischen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen unter Erfüllung von Auflagen möglich.

Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/Sozialassistentin

Es handelt sich ebenfalls um eine zweijährige, vollzeitschulische Ausbildung an einer Berufsfachschule mit dem Fokus auf sozialpädagogische, sozialpflegerische und hauswirtschaftliche sowie organisatorisch-verwalterische Handlungskompetenzen. Mit Erwerb des MSA kann die reguläre dreijährige Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin aufgenommen werden.

Die anerkannten Berufsfachschulen zur Sozialpädagogischen Assistenz und Sozialassistenz finden Sie in der untenstehenden Liste.

  • Berufsfachschulen für die Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistent/innen und Sozialassistent/innen in Berlin

    für die Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistent/-innen und Sozialassistent/-innen in Berlin

    PDF-Dokument (213.7 kB)

Die Vollzeitausbildung

Die klassische Vollzeitausbildung erfolgt ganztägig an einer Fachschule für Sozialpädagogik und dauert drei Jahre. In die Ausbildung sind mehrere Praktika mit einem Gesamtumfang von 1.200 Stunden integriert, die in mindestens zwei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden müssen. Der Mindestumfang in einem Tätigkeitsbereich umfasst mindestens 200 Stunden.

Der Bildungsgang ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderfähig. Seit dem Schuljahr 2025/2026 können Fachschulen für Sozialpädagogik außerdem ihre Praxisphasen so organisieren, dass eine Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG nach Beantragung und Einzelfallprüfung über die gesamte Dauer der Vollzeitausbildung ggf. möglich wird.

Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung

Die 3-jährige berufsbegleitende Teilzeitausbildung findet in einem engen Theorie-Praxisverbund statt. Sie setzt eine mindestens halbtags ausgeübte erzieherische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und das Einverständnis des Arbeitgebers voraus. Parallel zu dieser Tätigkeit erfolgt die Theorievermittlung durch den Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik an zwei Tagen in der Woche.

Der Beruf der Erzieherin und des Erziehers ist bundesweit geregelt und generalistisch ausgerichtet. D.h., eine Erzieherin und ein Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in ganz verschiedenen Arbeitsfeldern wahr. Um darauf vorbereitet zu sein, absolvieren ab dem Schuljahr 2019/2020 die Personen in berufsbegleitender Ausbildung zusätzlich zur fachpraktischen Tätigkeit 200 Stunden in einem zweiten sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld. Dies erfolgt im Rahmen des regulären Unterrichts „in anderen Lernformen“ (als Teil des sog. Profilunterrichts – geregelt in § 28 Abs. 3 der Sozialpädagogikverordnung – SozPädVO vom 13. Juni 2016).

Dabei muss das zweite sozialpädagogische Tätigkeitsfeld von dem Arbeitsgebiet der Einrichtung, in welchem die Studierenden während der Teilzeitausbildung regulär beschäftigt sind, klar abgegrenzt sein. Es gilt die nachfolgende Aufteilung der sozialpädagogischen Tätigkeitsfelder:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (Förderung von Kindern ab 0 Jahren bis zum schulpflichtigen Alter)
  • Schulischer Bereich (Ergänzende Förderung und Betreuung an Ganztagsschulen „eFöB“)
  • Hilfen zur Erziehung (z. B. Heimerziehung nach § 34 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe
  • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Mit dieser Regelung erfolgt der Einsatz während des Teilzeitstudiums somit in mindestens zwei Arbeitsfeldern. Dies sichert auch, dass der Abschluss bundesweit anerkannt ist.

Ausbildung mit Schwerpunkt "Hilfen zur Erziehung"

Sie möchten eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher beginnen Dabei interessieren Sie die Hilfen zur Erziehung (HzE) besonders?

Was sind Ihre Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung?
  • Im Alltag arbeiten Sie mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – zum Beispiel in Wohngruppen oder anderen (teil-) stationären Einrichtungen. Sie arbeiten dabei oft im Team mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern.
  • Sie gestalten den Tag gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen, geben Halt, Struktur und sind eine wichtige Vertrauensperson.
  • Sie helfen den Kindern und Jugendlichen, selbstständig zu werden, unterstützen sie auf dem Weg zurück in ihre Familie oder dabei, auf eigenen Beinen zu stehen.

Berufsbegleitende Ausbildung
Sie absolvieren Ihre reguläre Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher in berufsbegleitender Form und erhalten eine entsprechende Vergütung. Eine Besonderheit dieser Profilklasse ist der inhaltliche Schwerpunkt auf die Hilfen zur Erziehung (HzE), der gemeinsam im Unterricht vertieft wird. Voraussetzung für die Aufnahme in die Profilklasse ist neben der Erfüllung der grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen (§5 und §6 der Sozialpädagogik-Verordnung Berlin) ein Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung aus dem Arbeitsfeld der HzE.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher. Damit stehen Ihnen alle Arbeitsbereiche offen, in denen Erzieher und Erzieherinnen tätig sind.

Bewerben Sie sich!
Bewerben Sie sich an der Anna-Freud-Schule – Fachschule für Sozialpädagogik, die zum Schuljahresbeginn eine Profilklasse Erzieher und Erzieherin mit dem Schwerpunkt HzE anbietet. Richten Sie Ihre Bewerbung an:

Anna-Freud-Schule
Klixstr. 7
10823 Berlin (Schöneberg)
Tel.: 030 – 90189 7713
E-Mail: a.degroot@oszafs.de

Die Facharbeit

Die Ausbildung wird mit dem Verfassen einer Facharbeit (bzw. eines Erfahrungsberichts in der Teilzeitausbildung) sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgeschlossen. Hinweise zum Verfassen der Facharbeit finden Sie in der nachstehenden Datei.

  • Leitfaden zur Erstellung einer Facharbeit

    Fachrichtung Sozialpädagogik

    PDF-Dokument (244.6 kB)

Bachelor professional in Sozialwesen

Mit dem Kultusministerkonferenzbeschluss „Rahmenvereinbarung Fachschulen“ vom 10. September 2020 ist unter anderem für den Abschluss „Staatlich geprüfte/r Erzieher/-in“ die neue Bezeichnung “Bachelor professional in Sozialwesen” als Zusatztitel eingeführt worden.
Dieser Zusatztitel weist keinen akademischen Grad aus. Der Zusatztitel erscheint auf dem Abschlusszeugnis ab Februar 2021, welches durch die Fachschule ausgehändigt wird (Übergangsweise auch als Beiblatt). Der Zusatztitel wird nicht rückwirkend bescheinigt.
Hierbei handelt es sich um keine gesonderte bzw. erweiterte Berufsanerkennung, diese kann nicht bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Abschlusszeugnis beantragt werden.

Umschulung - finanziell geförderte Ausbildung

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie eine dreijährige Ausbildung für den Erzieherberuf absolvieren. Diese Ausbildung wird seit dem 1. Juli 2023 über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren von der Agentur für Arbeit im Rahmen einer Umschulung gefördert.

  • Wenden Sie sich an Ihre Arbeitsagentur und lassen die Voraussetzungen für eine Umschulungsförderung prüfen.
  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, suchen Sie sich einen Praxisplatz in einer Kindertages- oder Jugendhilfeeinrichtung und vereinbaren die Aufnahme einer fachpraktischen Ausbildung. Der dazu geschlossene Vertrag ist Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung (Umschulung).
  • Danach erhalten Sie als Bestätigung einen Bildungsgutschein von Ihrer Arbeitsagentur.

Fachschulen für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Berlin

Staatliche Fachschulen / Oberstufenzentren

Alle staatlichen Fachschulen sind AZAV-zertifiziert.

Übersicht aller Fachschulen

  • Fachschulen für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Berlin

    Hier finden Sie auch Hinweise zur AZAV-Zertifizierung und zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) der einzelnen Fachschulen für Sozialpädagogik.

    PDF-Dokument (245.7 kB) - Stand: Oktober 2026

Nichtschülerprüfung - Frau lächelt in die Kamera. Sie uns andere sitzen an Tischen und schreiben

Erzieherin oder Erzieher werden über die Nichtschülerprüfung

Wenn Sie über langjährige Erfahrung im pädagogischen Bereich und über fundierte Fachkenntnisse verfügen, ermöglicht Ihnen die Nichtschülerprüfung den Abschluss als Erzieherin oder Erzieher. Weitere Informationen