Quereinstieg in der Jugendarbeit

Schwerpunkte der Jugendarbeit sind u.a. außerschulische (politische, kulturelle, technische etc.) Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit etc. Diese werden in verschiedenen Formen angeboten (offene Jugendarbeit, Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen, Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen und gruppenbezogene Jugendarbeit)

In der Jugendarbeit sind überwiegend Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter tätig. Aufgrund der breiten Zielgruppe und der sehr unterschiedlichen Angebotsformen werden auch andere Berufsgruppen mit einer pädagogischen Ausbildung in der Jugendarbeit tätig.

Quereinstieg

Für einen Quereinstieg in Frage kommen aufgrund der Heterogenität des Berufsfeldes auch Menschen ohne originäre pädagogische Ausbildung infrage, insbesondere

  • Soziologe/-in,
  • Politikwissenschaftler/-in,
  • Kulturwissenschaftler/-in,
  • Zirkustrainer/-in,
  • Sportpädagoge/-in,
  • Computerfachkräfte.

Weitere Voraussetzungen

Für den Quereinstieg in der Jugendarbeit ist perspektivisch im zuständigen Fachbereich der Abteilung Jugend und Kinderschutz der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine spezifische fachliche Ausgestaltung zu erarbeiten. Diese wird sich an den Berufs-/Studienabschlüssen der Quereinsteigenden, den Berufserfahrungen und den in Fort- und Weiterbildungen erworbenen Zusatzqualifikationen orientieren.

Fachkraft-Definition

Anerkannte Fachkräfte, die ohne weitere Prüfungen/Auflagen in der Jugendarbeit tätig werden können, sind

  • staatlich anerkannte/-r Erzieher/-innen, Kindheitspädagoge/-innen, Sozialpädagoge/-innen und Sozialarbeiter/innen,
  • Diplom-Pädagog/-innen,
  • Erziehungswissenschaftler/-innen (Diplom, Magister oder Bachelor) in der Studienrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik,
  • Menschen mit Bachelor der Studiengänge Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit, Sprache und Sprachförderung in Sozialer Arbeit sowie Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
  • Menschen mit einer durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Ausbildungen in erzieherischen Berufen gemäß Artikel 37 Einigungsvertrag (siehe Downloads) sowie
  • Menschen mit ausländischen Abschlüssen, die als gleichwertig anerkannt wurden.

Downloads

  • Anerkennung von nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 Einigungsvertrag

    (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.06.1991 i.d.F. vom 27.01.1995)

    PDF-Dokument