Lehrkräfte, die sich in einem unbefristeten Tarifvertragsverhältnis oder Beamtenverhältnis im öffentlichen Schuldienst eines Bundeslandes befinden, können entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 10.05.2001 zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern am Auswahlverfahren anderer Länder teilnehmen, wenn sie der Bewerbung eine aktuelle Freigabeerklärung beilegen.
Das Verfahren dient vorrangig sozialen Aspekten, insbesondere der Familienzusammenführung. Freigaben sind grundsätzlich immer nur zum 1. Februar bzw. 1. August eines Jahres möglich.
Lehrkräfte von allgemeinbildenden Schulen beantragen die Freigabe mit dem nachstehenden Formular bis zum 30. Januar (zum August) oder bis zum 30. September (zum Februar) beim Referat I B, I B 1.2 auf dem Dienstweg über Schule und Schulaufsicht, welche zustimmen müssen. (Lehrkräfte von beruflichen Schulen wenden sich bitte formlos an das zuständige Personalmanagement.)