Lehrer hilft Gruppe von Schülerinnen und Schülern bei einer Aufgabe

Bundeslandswechsel

Wechsel des Bundeslandes von Berliner Lehrkräften

Als dauerhaft beschäftigte Lehrkraft im Berliner Schuldienst haben Sie verschiedene Möglichkeiten, in ein anderes Bundesland zu wechseln. Sie können sich dort bewerben oder einen Wechsel im Ländertauschverfahren beantragen. Beide Verfahren können parallel genutzt werden.

Eine Bewerbung oder ein Antrag auf Ländertausch bedeutet nicht automatisch eine Kündigung. Wenn Sie keine Zusage aus einem anderen Bundesland erhalten, bleiben Sie im Berliner Schuldienst.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Lehrkräfte, die sich in einem unbefristeten Tarifvertragsverhältnis oder Beamtenverhältnis im öffentlichen Schuldienst eines Bundeslandes befinden, können entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 10.05.2001 zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern am Auswahlverfahren anderer Länder teilnehmen, wenn sie der Bewerbung eine aktuelle Freigabeerklärung beilegen.

Das Verfahren dient vorrangig sozialen Aspekten, insbesondere der Familienzusammenführung. Freigaben sind grundsätzlich immer nur zum 1. Februar bzw. 1. August eines Jahres möglich.

Lehrkräfte von allgemeinbildenden Schulen beantragen die Freigabe mit dem nachstehenden Formular bis zum 30. Januar (zum August) oder bis zum 30. September (zum Februar) beim Referat I B, I B 1.2 auf dem Dienstweg über Schule und Schulaufsicht, welche zustimmen müssen. (Lehrkräfte von beruflichen Schulen wenden sich bitte formlos an das zuständige Personalmanagement.)

  • Antrag auf Freigabe für die Bewerbung in einem anderen Bundesland

    PDF-Dokument (421.4 kB)

Ländertauschverfahren

Neben dem Bewerbungsverfahren besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Versetzung im Rahmen des Ländertauschverfahrens zum 1. August eines Jahres zu stellen. Dieser muss bis spätestens Ende Januar bei der abgebenden Dienstbehörde gestellt werden. Zum Februar eines Jahres nimmt das Land Berlin nicht am Ländertauschverfahren teil.

Bitte reichen Sie ihre Anträge mit dem nachstehenden Formular auf dem Dienstweg über Schule und Schulaufsicht beim Referat I B – I B 1.2 – ein. Die Entscheidungen für den Wechsel werden Ende März/Anfang April im Rahmen einer Tauschkonferenz der KMK getroffen. Das Verfahren dient vorrangig sozialen Aspekten, insbesondere der Familienzusammenführung.

  • Antrag auf Versetzung in andere Bundesländer im Rahmen des bundesweiten Lehreraustauschverfahrens

    (Freigabeerklärung der abgebenden Schulbehörde erforderlich)

    PDF-Dokument (733.1 kB)
    Dokument: Kultusministerkonferenz

Weitere Informationen

  • Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern

    PDF-Dokument
    Dokument: Kultusministerkonferenz

  • Verfahren bei der Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern

    PDF-Dokument
    Dokument: Kultusministerkonferenz