Die Akademie der Künste am Pariser Platz 4

Akademie der Künste

Solange Berlin geteilt war, hatte es im Ost- und im Westteil jeweils eine eigene Akademie der Künste gegeben. 1993 wurden sie zur Akademie der Künste Berlin-Brandenburg vereinigt, die im Jahr 2005 an ihren alten Standort zurückkehrte. Hinter der einladenden Glasfassade des Neubaus erhebt sich als „Haus im Haus“ die Saalflucht des Altbaus. Architekt Günther Behnisch hat die Spuren der Geschichte mit modernen Architekturelementen verbunden.

Anfangs hatte auf dem Grundstück Pariser Platz Nr. 4 das Palais Arnim-Boitzenburg gestanden. 1907 war die damals „Königliche“ Akademie der Künste eingezogen.

1937 musste sie das Haus auf Anordnung Hitlers räumen. In den heute restaurierten Ausstellungsräumen sollte Albert Speer als Leiter der Generalbaudirektion den Umbau Berlins zur nationalsozialistischen Welthauptstadt „Germania“ projektieren.

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Akademiegebäude bei Luftangriffen zerstört. Die Fassade des alten Palais fiel in den 1950er Jahren dem Abriss anheim. Übrig blieb ein Restgebäude, das am Rande des sowjetischen Sektors lag. Statt dort – wie zunächst geplant – wieder Ausstellungsräume einzurichten, entstanden Ateliers, Werkstätten und Räumlichkeiten für das Archiv.

Nach dem Bau der Berliner Mauer war das Haus nur noch beschränkt zugänglich. Es galten die besonderen Vorschriften für Aufenthalte im Grenzgebiet. In einem für Mitarbeiter der Akademie unzugänglichen Gebäudeteil der historischen Ausstellungsräume hatten die Grenztruppen der DDR einen so genannter Führungspunkt eingerichtet. Hier gab es auch Zellen, die für „Grenzverletzer“, also vor allem für Flüchtlinge angelegt waren.

Am 2. Oktober 1971 ist dort der West-Berliner Dieter Beilig erschossen worden. Der damals in Kreuzberg lebende Beilig hatte von der Westseite die Mauer am Brandenburger Tor bestiegen und in Parolen die Einheit Deutschlands gefordert. Als West-Berliner Polizisten den Demonstranten zurückholen wollten, sprang er in den Grenzstreifen. Posten der DDR-Grenztruppen führten ihn ab. Im „Führungspunkt“ versuchte der in der DDR wegen einer ähnlichen Aktion bereits einmal verurteilte und anschließend freigekaufte Beilig ein Fenster zu öffnen. Daraufhin wurde er aus zwei Metern Entfernung von hinten erschossen.

Im Zuge der Vertuschung des Tathergangs wurde anschließend behauptet, der Schütze habe in Notwehr gehandelt. Nachträglich auf die Waffe aufgebrachte Fingerabdrücke des Erschossenen dienten als fingierter „Beweis“, dass Beilig den Posten angegriffen habe. Nach Auskunft der Sonder-Staatsanwaltschaft II in Berlin ist es nicht zu einer Anklage wegen der Tötung Dieter Beiligs gekommen. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Todesschütze Anfang der 1990er Jahre verstorben war.

Quelle: www.adk.de