Das Land Berlin setzt sich für die Verbesserung der Kindergesundheit ein und verfolgt insbesondere aufgrund ausgeprägter Bedarfe die Stärkung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung.
Im Rahmen des Haushaltsgesetzes vom 18.12.2025 stehen für die Haushaltsjahre 2026/2027 Mittel in Höhe von 500.000 € für die Ausweitung der niedrigschwelligen psychosozialen und psychiatrischen Versorgung von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden unter dem Titel „Krisenintervention für junge Menschen“ auf zwei weitere Bezirke zur Verfügung. Ziel ist es, weitere niedrigschwellige Kontakt-, Beratungs- und Behandlungsinitiativen einzurichten, die jungen Menschen in psychosozialen Krisen zeitnah und unbürokratisch Unterstützung bieten.
Die Erweiterung des ambulanten Versorgungsangebots zielt darauf ab, die niedrigschwelligen Anlaufstellen für Jugendliche und junge Heranwachsende im Land Berlin auszuweiten und die Versorgung der Zielgruppe in psychischen Krisen flächendeckender zu stärken. Durch den Ausbau von Anlaufstellen und die Vernetzung psychosozialer Beratung mit psychiatrischen Behandlungsangeboten wird eine ganzheitliche, kontinuierliche Versorgung gewährleistet. Dabei liegt der Fokus auf Frühintervention und Prävention, um Krisen frühzeitig zu erkennen, eine zeitnahe Unterstützung anzubieten und deren Chronifizierung zu verhindern.
Mit diesem Interessenbekundungsverfahren werden Träger ermittelt, die die Ausweitung des Angebots umsetzen. Die geplante Erweiterung auf zwei weitere Bezirke verfolgt folgende Kernziele:- Niedrigschwellige psychosoziale Beratungsstelle: Jugendliche und junge Heranwachsende erhalten unbürokratischen Zugang zu psychosozialer und psychiatrischer Unterstützung. Alle relevanten Hilfsangebote werden an einem Ort gebündelt, um nahtlose Übergänge und ganzheitliche Versorgung sicherzustellen.
- Frühintervention und Prävention: Durch frühzeitige Unterstützung sollen psychische Krisen abgeschwächt, Chronifizierungen verhindert und die langfristige Entwicklung gefördert werden.
- Erhöhung der ambulanten Versorgungskapazitäten: Der Ausbau zielt darauf ab, die Versorgung für junge Menschen in der Übergangsphase zwischen Jugend- und Erwachsenenversorgung zu verbessern. Diese Phase birgt ein erhöhtes Risiko für psychische Belastungen und benötigt eine niederschwellige, jugendgerechte Unterstützung.
- Bereitstellung einer niedrigschwelligen Kontakt- und Beratungsstelle für Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Heranwachsende in psychischen Krisen mit dem Angebot der Einzelberatung, Angehörigenberatung, Familiengesprächen sowie weiterführenden Informationen.
- Enge Konzeptionelle Verzahnung von Kinder-, Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie zur Sicherstellung eines durchgängigen Unterstützungsangebots.
- Früherkennung erster Anzeichen psychischer Belastung oder möglicher Krankheitsentwicklungen und Vermittlung geeigneter Hilfe.
- Durchführung von Gruppenangeboten und Trainings zur Förderung von Selbstsicherheit, Umgang mit Emotionen und sozialer Teilhabe.
- Aktive Beteiligung an psychosozialen Fachgremien auf bezirklicher und überbezirklicher Ebene.
- Umsetzung zielgruppenorientierter Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Informationsmaterialien und Social-Media-Aktivitäten.
- Fachliche Erfahrung und Referenzen: Nachweisbare Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie relevante Projektreferenzen.
- Vorhandene Strukturen und Kooperationen: Die Umsetzung soll durch eine niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsstelle erfolgen.
- Netzwerkpartnerschaften: Die Beratungsstelle sollte über Partnerschaften mit für die Altersgruppe relevanten Akteuren verfügen, wie z.B. der Jugendberufsagentur, Initiativen der Selbsthilfe und Berliner Suchthilfeeinrichtungen.
- Erreichbarkeit und Öffnungszeiten: Der Standort sollte mindestens drei Tage pro Woche geöffnet sein, mit flexiblen Öffnungszeiten, die den Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht werden, einschließlich späterer Zeiten; mögliche Wochenendverfügbarkeit. Zudem soll das Beratungsangebot gut erreichbar (mit ÖPNV), anonym nutzbar und unbürokratisch/überweisungsfrei/kostenfrei sein.
- Partizipation junger Menschen: Junge Menschen sollen aktiv in die Gestaltung der Angebote eingebunden werden, z.B. durch Peer-Mitarbeitende, um Vertrauen und Selbstwirksamkeit zu stärken.
- Beteiligung an psychosozialen Gremien: Die aktive Teilnahme an bezirklichen psychosozialen Gremien und Arbeitskreisen ist erforderlich, um fachliche und organisatorische Prozesse mitzugestalten.
Die Förderung erfolgt aus Zuwendungsmitteln des Landes. Die Laufzeit des Projektes kann nach Antragstellung, Prüfung und Bewilligung des Antrages beginnen und ist zunächst vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 31.12.2027 beschränkt.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Personal- und Sachkosten, die für die Umsetzung des Zuwendungszwecks erforderlich sind. Die Gewährung einer Zuwendung kann vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel pro Projekt bis zu einer Höhe von 250.000 € im Jahr 2026 erfolgen. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens werden die Träger ermittelt, die die Ausweitung des Angebots umsetzen. Für die Erweiterung des Angebots in zwei weiteren Bezirken ist vorgesehen, jeweils zwei Vollzeitkräfte pro Projekt (Fachkräfte für psychosoziale Beratung) aus den bereitgestellten Mitteln zu finanzieren. Für die gesamtstädtische Koordination wird anteilig eine Koordinationsstelle (Öffentlichkeitsarbeit) finanziert werden können. Für die Durchführung des Projekts kommen Einrichtungen und Träger, gemeinnützige Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gGmbH) in Betracht, die im Land Berlin ansässig sind. Alle an einer Zuwendung Interessierten werden gebeten, ihre Projektkonzeption mit den folgenden Unterlagen (mit Link des Trägers unterlegen):- Selbstdarstellung des Trägers einschließlich der Beschreibung der Erfahrungen in der Abwicklung vergleichbarer Projekte;
- Konzept für die inhaltliche und organisatorische Durchführung des Angebots (inkl. Bedarfsbeschreibung) sowie einen Arbeits- und Zeitplan;
- vorläufiger Finanzierungsplan;
- Angabe einer Kontaktperson mit Telefonnummer und Adresse sowie E-Mail und ggf. Internetadresse;
- Benennung derzeitiger Standorte bzw. Informationen über geplante Anmietung von Räumlichkeiten im Bezirk bzw. etwaige andere örtliche Verankerung des Projektes im Bezirk
sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift an:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ute Schwabe, I B 11
Oranienstraße 106
10969 Berlin
als auch im PDF-Format per E-Mail
zu übersenden. Bitte verwenden Sie für die E-Mail folgenden Betreff: „Interessenbekundung – Krisenintervention für junge Menschen“.